Flughafenverfahren und Haftanstalt Berlin: Be Berlin?
Fachgespräch zum Flughafenknast BER (Willy Brandt)
Die flüchtlingspolitische Sprecherin Canan Bayram lud am 1. Dezember 2011 zum Fachgespräch ins Abgeordnetenhaus ein. In der inhaltlichen Einführung kritisierte Canan Bayram das menschenunwürdige Flughafenverfahren scharf. Auf dem Fundament unseres Grundgesetzes hat jeder Asylsuchende und jede Asylsuchende ausnahmslos ein Recht auf notwendige Sorgfalt und umfassende Sachverhaltsaufklärung. Das Flughafenverfahren macht das unmöglich! Bayram appelliert an den Regierenden Bürgermeister, aktiv Verantwortung zu übernehmen.
Marianne Burkert-Eulitz, Sprecherin für Familie, Jugend und Kinder der Abgeordnetenhausfraktion, betonte, dass kein Kind im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention im geplanten Flughafengefängnis untergebracht werden darf. Sie forderte den Senat auf, die Einhaltung sicherzustellen.
Auch Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat stellte das Flughafenverfahren insgesamt in Frage und hält es für verfassungswidrig. Er gab zu Bedenken, dass die Tatsache, dass jemand Asyl beantragt, nicht rechtfertigt, ihn einzusperren.
Die innenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag, Ursula Nonnemacher, bemängelte die bisherigen Unklarheiten zwischen dem Bund und den Ländern Berlin und Brandenburg. Außerdem muss geklärt werden, wie und von wem die Schutzsuchenden betreut werden.
Die Rechtsanwältin Andrea Würdinger kritisierte die Einschränkung des Grundrechtes auf Asyl. Der Zeitdruck schaltet dieses aus. Die Verantwortung und eine ernsthafte Prüfung der Fluchtgründe wird dadurch den NGOs zugeschoben und nicht dem eigentlich zuständigen Bundesamt.
Einig waren sich die Podiumsteilnehmenden, dass das Asylschnellverfahren ein Verstoß gegen die Menschenwürde ist. Eine Unterbringung auf dem Flughafen sollte weder gebaut noch betrieben werden.
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