Die Gewerbetreibenden brauchen Schutz durch ein Gewerbemietrecht, auch und gerade in der Corona-Pandemie. Neben einem neuen Gewerbemietrecht setze ich mich dafür ein, dass die Miete angepasst werden kann, wenn Geschäfte aufgrund der Corona-Maßnahmen Einkommenseinbußen erleiden.
Unsere Innenstädte und Kieze sind Orte der Begegnung, des nachbarschaftlichen Austauschs, der Kultur und der Versorgung der Menschen mit Waren und Dienstleistungen. Schon vor der Corona-Pandemie steckten sie in einer Krise, doch die Probleme verschärfen sich mit den getroffenen, wenn auch notwendigen, Corona-Maßnahmen zusehends.
Der Shutdown bedroht Existenzen und damit die Lebensgrundlage vieler Gewerbetreibenden dauerhaft.
Ich setze mich dafür ein, dass die Miete nicht zur Existenzgefahr wird, wenn Gewerbe aufgrund behördlicher Anordnungen und zum Schutze von uns allen ihre wirtschaftliche Tätigkeit temporär reduzieren müssen. Eine vertragliche Neuanpassung der Miethöhe muss angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser außergewöhnlichen Krise rechtssicher möglich sein. Klar ist, dass Kündigungen bei coronabedingten Zahlungsschwierigkeiten für weitere sechs Monate ausgesetzt werden müssen. Insoweit ist es unverständlich, warum die Koalition aus CDU und SPD sich der Verlängerung verweigert.
Inhabergeführte Geschäfte, Kleingewerbe und soziale Einrichtungen müssen durch ein neues Gewerbemietrecht besser geschützt werden.
Deswegen habe ich gemeinsam mit meiner Fraktion am 8. Oktober 2020 erstmalig in der Geschichte dieses Landes ein eigenständiges Gewerbemietrecht auf den Tisch gelegt, um damit die Existenzgrundlage von kleinen Ladeninhabern, sozialen Einrichtungen sowie Kunst- und Handwerksbetrieben wirksam und nachhaltig vor Verdrängung zu schützen.
Beim Innenstadt-Gipfel der grünen Bundestagsfraktion am 11. November 2020 in Berlin haben wir einen gemeinsamen Forderungskatalog vorgestellt: „So retten wir unsere Innenstädte!“
Der Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus darf nicht zum Existenzkampf der Gewerbetreibenden werden.