Als Rechtsanwältin bin ich den Menschenrechten und der Verfassung verpflichtet und werde weiterhin für Gerechtigkeit, Vielfalt und Freiheit für alle Menschen eintreten.
Gerne können Sie mich weiterhin kontaktieren – Sie erreichen mich fortan unter
oder persönlich in der
Schreinerstraße 6 in 10247 Berlin-Friedrichshain.
Ich freue mich auf weitere Begegnungen mit Ihnen und wünsche Ihnen alles Gute
Ihre Canan Bayram
Hier mein Bilanzbrief an die Bewohner*innen im Wahlkreis 82 Friedrichshain-Kreuzberg/ Prenzlauer Berg Ost als PDF:
Meine Homepage:
Meine Präsenz auf Social Media:
facebook.com/ErststimmeBayram
twitter.com/lieblingxhain
instagram.com/lieblingxhain
You Tube: Canan Bayram MdB
]]>Bei dem von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h) stimme ich mit „Nein“.
Meine Entscheidung beruht auf den folgenden Erwägungen:
Ich kann nicht erkennen, worin die Notlage besteht, wenn die Beschlussfassung am 18. März 2025 durch den alten statt am 25. März 2025 durch den neuen Bundestag erfolgt. Mir wäre es lieber, wenn ein solch gigantisches Schuldenpaket mit den Fraktionen des neuen Bundestags verhandelt und entschieden würde. Es wäre möglich, mit der Linkspartei sozial- wie klimapolitisch abgewogene Entscheidungen zu treffen.
Wenn wir als Abgeordnete des alten Bundestags den Haushaltsspielraum der Kolleginnen und Kollegen des neuen Bundestages so weitreichend einschränken und ihren politischen Gestaltungsspielraum beschneiden, finde ich das problematisch. Schließlich mache ich mir große Sorgen, dass wir die Sonderschulden, was das sogenannte Sondervermögen eigentlich ist, aus dem laufenden Haushalt zurückzahlen müssen und dies auch auf Kosten von Bürgergeldempfänger*innen und Menschen mit Migrationshintergrund gehen kann.
Das geplante Verfahren bleibt rechtlich und politisch angreifbar und ich befürchte, dass genau dies die Politikverdrossenheit fördert.
Grundsätzlich gilt für mich: „Wer Sicherheit denkt, muss Klima mitdenken. Wir leben bereits in der Klimakrise.“ So lautet das Fazit einer jüngst veröffentlichten Studie von Klimaforscher*innen. Darin heißt es, dass der Klimawandel eines der größten Sicherheitsrisiken für Deutschland ist. Die Fraktionen CDU/CSU und SPD verkennen die vor uns stehenden Herausforderungen mit Blick auf Klimaschutz und Klimaanpassung in gravierender Weise. Insoweit geht es an der Realität vorbei, die Ausnahme der Schuldenbremse nur für Verteidigungsausgaben vorzuschlagen.
Klimaschutz hat Verfassungsrang. Schon am 24. März 2021 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Verschiebung von Problemen in die Zukunft gerade künftige Generationen in ihren Grundrechten einschränkt. Die Klimapolitik der damaligen Bundesregierung von CDU/CSU und SPD stellte demnach eine Gefahr für die Freiheit, das Leben und die körperliche Unversehrtheit künftiger Generationen dar. Die Richter*innen betonten, dass ein wesentlich ambitionierterer Klimaschutz notwendig ist, damit für junge Menschen auch in Zukunft Freiheiten wie die Reisefreiheit erhalten bleiben und grundlegenden Rechten des Individuums auch für die nachfolgenden Generationen zu sichern sind. Jetzt, genau vier Jahre nach diesem Urteil, steht eine Koalition aus denselben Parteien bevor und wieder ignorieren sie die drängendste globale Krise, die eine Gefahr für Leib, Leben und Freiheit aller Menschen auf unserem Planeten darstellt. Wieder scheint es, als wollten sie die entscheidenden Jahre für die Weichenstellung hin zur Klimaneutralität ungenutzt verstreichen lassen.
Die von Bündnis 90/Die Grünen verhandelten 100 Milliarden Euro für Klimaschutz stellen zwar einen Verhandlungserfolg dar und verbessern den ursprünglich vorgelegten Gesetzentwurf. Sie sind aber mit Blick auf die Herausforderungen der nächsten Jahre nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Bei der Öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss machten die Sachverständigen deutlich, dass auch für Klimaschutzinvestitionen eine Ausnahme von der Schuldenbremse erforderlich ist, um die anstehenden Aufgaben zu bewältigen. Der Expertenrat für Klimafragen beziffert den jährlichen Bedarf an transformationsbedingten Mehrinvestitionen in Deutschland auf bis zu 150 Mrd. Euro pro Jahr. Diese Mehrinvestitionen erfassen allein die transformationsbedingten Mehrkosten. Die insgesamt notwendigen Transformationsinvestitionen belaufen sich auf bis zu 255 Mrd. Euro pro Jahr. Auch die Aufnahme der Worte „Klimaneutralität bis 2045″ als bloße Zweckbestimmung der Verschuldung setzt keinen Handlungsrahmen für politische Entscheidungen. Wofür das Geld am Ende konkret ausgegeben wird, entscheiden nicht wir Grünen, sondern Union und SPD mit ihrer einfachen Mehrheit im Haushaltsausschuss. Als Grüne sollten wir dabei nicht auf Friedrich Merz vertrauen.
Einer „provisorischen“ Grundgesetzänderung, die nur für die kommende Bundesregierung finanzielle Beinfreiheit ermöglicht und damit den Druck für eine grundlegende Reform der Schuldenbremse verringert, kann ich nicht zustimmen. Vielmehr ist eine nachhaltige Reform erforderlich.
]]>
Die Installation des Künstlers Hans Haacke befindet sich im nördlichen Innenhof des Reichstages und ist eine große, von Holzbohlen eingefasste Fläche. Sie konterkariert als frei wucherndes Biotop rund um die Inschrift „der Bevölkerung“ mit derselben Schrifttype die zentrale Inschrift „Dem deutschen Volke“ an der westlichen Giebelfront des Reichstages.
Inspiriert wurde er dabei von einem Aufsatz von Bertold Brecht über die „Fünf Schwierigkeiten beim Schreiben der Wahrheit“, geschrieben 1935 im Exil: „Wer in unserer Zeit statt Volk Bevölkerung sagt […], unterstützt schon viele Lügen nicht.“
Ein wichtiger Bestandteil des künstlerischen Konzeptes ist die Dauereinladung des Künstlers an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags, Erde aus ihren Wahlkreisen zur Installation zu bringen. Dies haben allein in der letzten Legislaturperiode über 400 Abgeordnete wahrgenommen. So entsteht ein Biotop, das gärtnerisch nicht betreut wird, in dem sich Tiere und Pflanzen frei entwickeln können.
Es freut mich besonders, dass mich dabei Schüler*innen begleitet haben, deren Schule in meinem Wahlkreis ich bereits lange kenne.
Mehr Informationen zu der Installation und dem Künstler finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestags:
https://www.bundestag.de/besuche/kunst/kuenstler/haacke

Gerade diese Woche hat das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden, dass das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen den dortigen Landesverband der AfD weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen darf. Das Gericht wies damit die Beschwerde der Partei gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück. Dieses hatte bereits im vergangenen Juli einen Eilantrag der AfD gegen die Einstufung abgelehnt.
Wir als Bundestagsabgeordnete beschreiten damit den parlamentarischen Weg im Kampf gegen die AfD. Unterstützt werden wir dabei von über 60 zivilgesellschaftliche Organisationen, welche die Bundestagsabgeordneten aus allen Fraktionen auffordern, dem Antrag zuzustimmen. Hinter der Kampagne „AfD-Verbot Jetzt!“ stehen unter anderem mehrere Natur- und Klimaschutzverbände, Attac, die „Omas gegen Rechts“ und der Chaos Computer Club. Da es sich um einen Gruppenantrag und keinen Fraktionsantrag handelt, können die Abgeordneten losgelöst vom „Fraktionszwang“ allein ihrem Gewissen folgen. Auch ich fordere alle meine Kolleg*innen auf, dem Antrag zuzustimmen.
Nach den Erfahrungen aus dem Nationalsozialismus hat das Grundgesetz einerseits die politischen Parteien unter besonderen Schutz gestellt, andererseits aber auch klare Kriterien aufgestellt, wann Parteien gegen die Verfassung verstoßen.
Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei können allerdings – auch eine Lehre aus dem Nationalsozialismus – weder Bundestag, Bundesrat noch die Bundesregierung entscheiden. Allein das Bundesverfassungsgericht kann diese Prüfung vornehmen; dies kann auf Antrag durch den Deutschen Bundestag geschehen.
Dazu haben wir am 13. November 2024 einen „Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der ‚Alternative für Deutschland`“ vorgelegt. Wenn eine Mehrheit des Deutschen Bundestags für unseren Antrag stimmt, kann eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen.
Eine ausführlichere Begründung, warum ich den Verbotsantrag befürworte, findet ihr auf:
]]>