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15 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Antidiskriminierung, Bundestag, Bürger*innenrechte

Da geht noch mehr!

Vor 15 Jahren wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet und stärkt seitdem die Rechte der Betroffenen vor Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Ohne das AGG gäbe es wohl noch heute keine Antidiskriminierungskultur in deutschen Unternehmen. Die Grünen waren im Bundestag wesentlich daran beteiligt, dass es dieses Gesetz heute gibt, auch wenn es von Schwarz-Rot stark verwässert wurde. 

Nach 15 Jahren können wir sagen: Da geht noch mehr!

Die Berichte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sprechen eine eindeutige Sprache: Die Zahl der gemeldeten Diskriminierungsfälle, insbesondere rassistischer Natur, steigen jährlich an. Der größte Anteil davon (36 %) ereignet sich im Arbeitsleben, viele jedoch auch bei Alltagsgeschäften wie der Wohnungssuche, beim Einkauf oder bei der Bank. 

Wir Grüne im Bundestag fordern seit Jahren eine umfassende Reform des AGG: Um aus dem zahnlosen Tiger ein scharfes Schwert im Kampf gegen Diskriminierung zu machen, fordern wir ein umfassendes Verbandsklagerecht und das Schließen von Rechtslücken, unter anderem durch die Streichung der wohnungsrechtlichen Ausnahmetatbestände. Wir brauchen ein AGG, das Betroffene in der Durchsetzung ihrer Rechte wirkungsvoll unterstützt und echten Rechtsschutz gewährleistet.

Außerdem ist eine der großen Schwächen des AGG, dass es nur im privatrechtlichen Verkehr, also nicht bei Diskriminierungshandlungen durch öffentlich-rechtliche Akteure anwendbar ist. Das heißt, bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen (Polizei, Verwaltung) ist es nicht möglich, sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wenden. 

Diese Lücke hat Berlin auf Landesebene bereits geschlossen: Hier ist seit letztem Jahr das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) in Kraft. Dafür gilt auch ein gegenüber dem AGG erweiterter Katalog an Diskriminierungsmerkmalen: Wenn Bürger*innen in Berlin durch  öffentliche Stellen wegen Geschlecht, ethnischer Herkunft, rassistischer oder antisemitischer Zuschreibung, Religion, Weltanschauung, Behinderung, chronischer Erkrankung, Lebensalter, Sprache, sexueller Identität, geschlechtlicher Identität oder sozialem Status diskriminiert werden, können sie sich seit dem 21. Juni 2020 dagegen wehren. 

Für mich ist es bereits seit meiner Zeit als Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus eine zentrale Aufgabe von uns Politiker*innen, Partizipation und Teilhabe für alle zu gewährleisten. Deswegen kämpfe ich auch im Deutschen Bundestag für ein Antidiskriminierungsgesetz auf Bundesebene nach Berliner Vorbild, das echte Gleichstellung und Partizipation ermöglicht. 

Kein Mensch darf diskriminiert werden – besonders nicht durch den Staat. Denn Menschenrechte sind universell und nicht verhandelbar.

Unseren Antrag für eine antirassistische und chancengerechte Einwanderungsgesellschaft findet ihr hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/246/1924636.pdf