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Bleibeperspektive eröffnet

Antidiskriminierung, Bundestag

Chancen-Aufenthaltsrecht beschlossen

Endlich wurde ein Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik eingeleitet und damit ein Kernanliegen grüner Politik durchgesetzt: das Chancen-Aufenthaltsrecht. Am heutigen Freitag, 02. Dezember 2022, haben wir von Bündnis 90/Die Grünen dieses Gesetz im Deutschen Bundestag beschlossen.

Geduldete Menschen, die jahrelang Angst vor einer Abschiebung hatten, bekommen nunmehr die Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht. Das betrifft derzeit über 200.000 Menschen. Bisher hatten die meisten von ihnen ein Arbeitsverbot.

Damit ist jetzt Schluss: Diejenigen, die zum 31.10.2022 seit fünf Jahren geduldet oder gestattet in Deutschland leben, sollen das Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen, zunächst für ein Jahr. Während dieser Zeit soll ihnen Gelegenheit gegeben werden, die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Die Voraussetzungen zu bereits bestehenden Bleiberechtsregelungen im Aufenthaltsrecht sollen ebenfalls ausgeweitet, damit mehr Menschen davon profitieren können.

Mit dem Gesetzentwurf zum Chancen-Aufenthaltsrecht stärken wir auch Teilhaberechte von Asylsuchenden, denn der Zugang zu Integrationskursen soll für alle geöffnet werden. Zudem enthalten die neuen Regelungen Erleichterungen beim Familiennachzug: Bei Ehegatten und Kindern von Fachkräften ab dem 16. Lebensjahr soll zukünftig vom Erfordernis deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise abgesehen werden. Schließlich lernt man Deutsch am besten in einer deutschsprachigen Umgebung und somit nach der Einreise.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht leistet zudem einen Beitrag gegen den Arbeitskräftemangel: Schluss mit der jahrelangen Unsicherheit für Arbeitgeber*innen, ob die gerade eingestellten Mitarbeiter*innen mit Duldung von einem Tag auf den anderen abgeschoben werden. Einen zweiten Baustein wird hier ein neues Einwanderungsgesetz leisten.

Das ist ein guter erster Schritt. Jetzt gilt es dranzubleiben und auch weitere wichtige Vorhaben umzusetzen, wie eine Reform des Einwanderungsrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts.