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Die Corona-App ist eine gute Idee – aber freiwillig!

Bürger*innenrechte, Presseecho

Mein Gastbeitrag in der Berliner Zeitung - Online am 10. Mai 2020

Gemeinsam mit Laura Dornheim und Stefan Ziller habe ich einen Debattentext für die Berliner Zeitung verfasst. Darin stellen wir Bedingungen für die geplante Einführung der App. Den Text findet ihr hier:

https://www.berliner-zeitung.de/zukunft-technologie/die-corona-app-ist-eine-gute-idee-aber-freiwillig-li.83089

 

Und hier der Text:

Gastbeitrag : Die Corona-App ist eine gute Idee – aber freiwillig!

Die Berliner Bundestagsabgeordnete Canan Bayram und zwei weitere Grünen-Mitglieder stellen Bedingungen für die geplante Einführung der App.

10.5.2020 – 23:27 , Canan Bayram, Laura Dornheim und Stefan Ziller

Ende Mai soll die erste App zur Nachverfolgung und damit zur Vermeidung von weiteren Corona-Infektionen zur Verfügung stehen. Als Berliner Politiker*innen sehen wir die Chancen eines solchen Vorhabens, stellen aber zugleich unsere technischen, rechtlichen und sozialen Fragen. Erst wenn diese beantwortet und entsprechende Forderungen erfüllt sind, wird eine Mehrheit der Bevölkerung eine solche App akzeptieren und auch nutzen. Die Bundesregierung hat die Verantwortung, alles dafür zu tun, das Vertrauen in Datenschutz und Funktionsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt zu fördern.

Natürlich ist es für einen Menschen in Berlin und anderswo kaum nachvollziehbar, wem er alles in den letzten zwei Wochen begegnet ist. Da kann eine solche App wertvolle Hilfe leisten. Auch die Informationen einen Tag früher zu bekommen, macht angesichts der Inkubationszeit und Infektiosität Sinn. Doch dies funktioniert nur, wenn mehr als die Hälfte der Bevölkerung Vertrauen in die App hat und diese freiwillig auf ihren Smart-Phones installiert. Zweifel, ob es sich nicht doch um eine Überwachungssoftware handelt, mit der demnächst unter dem Vorwand der Pandemie-Bekämpfung Bewegungsprofile und ähnliches erstellt werden können, müssen kurzfristig und konsequent entkräftet werden. Deshalb ist es notwendig, dass sich zwei Handys nur „erkennen“ und „merken“, dass sie sich über einen bestimmten Zeitraum und in einer gewissen Nähe begegnet sind, aber ohne Rückschlüsse auf den Standort und über den Nutzer des Handys.

Ist nun eine Person positiv auf Corona getestet, können alle anderen Handys, denen das Handy dieser Person in den letzten zwei Wochen begegnet ist, informiert werden. Aber diese Information muss zuvor von Ärzt*innen oder dem Gesundheitsamt verifiziert werden, um Falschmeldungen zu vermeiden. Auch wenn es keine Option gibt zur Überwachung von persönlichen Daten und Bewegungsprofilen, ermöglicht diese eingesetzte Technik doch eine relativ genaue Ermittlung von Risiko-Kontakten.

Bis Antworten auf die diversen technischen Fragen und grundlegende Sicherheitsaspekte vorliegen, behalten wir unsere natürliche Skepsis. Um Vertrauen zu schaffen, müssen die Quellcodes einer solchen App offengelegt werden, damit deren Funktionsweise, Einhaltung von Datenschutz und IT-Sicherheit transparent und überprüfbar wird. Dies ermöglicht dann auch unabhängige Qualitätssiegel, zum Beispiel vom Chaos Computer Club.

Rechtlich müsste die unbedingte Freiwilligkeit der Teilnahme gesichert sein: ohne sozialen Druck und Belohnungen durch spezielle Verbotslockerungen. Denn auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht, dass selbst nach dem Infektionsschutzgesetz keine gesetzliche Grundlage besteht, eine solche App verpflichtend einzuführen.

Zudem müssen alle „wenn, dann“-Schritte mitgedacht werden. Sind die Gesundheitsämter für die notwendigen Beratungen ausgestattet? Gibt es endlich genügend Tests? Wie lange wird man nach einer „Warnung“ krankgeschrieben? Ist dabei auch die Lohnfortzahlung gesichert?

Und was passiert mit den Menschen, die – wie Untersuchungen zeigen rund 30 Prozent der über 70-Jährigen, eine der Hauptrisikogruppen – keinen lebensweltlichen Umgang mit einen Smartphone entwickelt haben? Gibt es Geräte, von einer Betreuungsperson bedient, die eine vergleichbare Nutzung ermöglichen? Wer organisiert und bezahlt diese? Und gehört somit ein Smart-Phone auch zur lebensnotwendigen Grundausstattung eines Hartz IV-Empfängers und eines Flüchtlings und wird dann auch von den Ämtern zusätzlich bezahlt?

Canan Bayram ist die direkt gewählte grüne Bundestagsabgeordnete für Friedrichhain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg Ost.

Laura S. Dornheim  ist Sprecherin der grünen Landesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik.

Stefan Ziller ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Abgeordnetenhaus.