Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sollte etwas schwerer gemacht werden – doch selbst damit scheitern die Regierungsparteien an der Immobilienlobby in ihren eigenen Reihen
Große Klappe und nichts dahinter – spätestens für das Frühjahr vor einem Jahr hatte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) eine Reform des Baugesetzbuches angekündigt, etwas sperrig „Baulandmobilisierungsgesetz“ genannt. Darin enthalten ein Genehmigungsvorbehalt der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, der in vielen deutschen Innenstädten dieses Geschäftsmodell auf den Rücken der Mieter*innen zumindest erschweren würde.
Nicht nur ich warte seit Monaten darauf, dass die Regierung das vorliegende Gesetz zur abschließenden Lesung in den Deutschen Bundestag einbringt. Doch die Vertreter der Immobilienlobby in der CDU-Fraktion (namentlich Jan-Marco Luczak und Kai Wegner) blockieren dies. Zuvor war ihnen es wiederholt gelungen, den entsprechenden Paragrafen 250 aus der Gesetzes-Vorlage verschwinden zu lassen. Erst nach heftigem Widerstand von Mieter-Initiativen und -Vereinen sind in der aktuellen Vorlage diese Textbausteine wieder enthalten.
Im Deutschen Bundestag hatte ich mehrmals deswegen nachgefragt, in der Fragestunde am 28. Oktober letzten Jahres hatte mir der zuständige Staatssekretär Günter Krings persönlich versprochen, dass das Gesetz kommt, „inklusive des Paragraf 250“!
Doch selbst dieses „Reförmchen“ scheint nicht zu kommen. Neben vielen kleinen Verbesserungen (wie zum Beispiel der Verlängerung der Vorkaufsfrist von zwei auf drei Monate) steht weiterhin im Paragraf 250, „die Genehmigung ist zu erteilen, wenn (…) das Wohneigentum oder Teileigentum zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mieter veräußert werden soll.“ Eine Gummi-Formulierung, die ähnlich auch schon jetzt in den Milieuschutzgebieten gilt, und grün regierte Verwaltungen zwingt, die Erlaubnis zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erteilen. „Selbstverständlich“ behauptet jeder Immobilienbesitzer im Antrag, nur an die Mieter*innen verkaufen zu wollen, doch leider, leider stellt sich nach einigen Jahren heraus, dass die Mieter*innen den Preis von etlichen tausend Euros pro Quadratmeter Wohnfläche nicht zahlen können (zum Beispiel 4.800 Euro bei Riemers Hofgarten). Wird dann die Genehmigung widerrufen? Oder eben an einen Interessenten mit dem nötigen Kleingeld verkauft? Dazu steht kein Wort im Gesetzentwurf!
Eine der wenigen Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, ist das kommunale Vorkaufsrecht, für das sich unser grüner Baustadtrat Florian Schmidt in Friedrichshain-Kreuzberg stark macht. Deshalb fordern wir Berliner Grüne schon lange, das Vorkaufsrecht der Bezirke in Milieuschutzgebieten auf die ganze Stadt auszuweiten. Und dass sich der Preis, zu dem das Vorkaufsrecht zugunsten eines gemeinwohlorientierten Unternehmens (kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder andere gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen) ausgeübt werden kann, sich eben nicht an einem spekulativen Marktwert, sondern an einem an den realen Mieten orientierten Ertragswert bemisst. Und ganz nebenbei sollte der Staat genügend Geld in einem Fonds zur Verfügung stellen, damit diese Gesetze auch umgesetzt werden können und nicht am Finanzsenator scheitern.
Denn die Einkaufstour der Immobilienhaie geht weiter. Aktuell geht es um die Hasenheide 52, die von einem Subunternehmen der Fortis-Group gekauft werden soll. Deshalb gilt es auch hier, alle Mittel und Wege zu nutzen, damit die Mieter*innen in ihren Wohnungen bleiben können. Wohnraum darf keine Ware sein!