Um 85 Prozent gingen berlinweit zwischen September 2021 und Juni 2022 die Genehmigungen zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zurück
Erste Erfolge zeigen sich bei der Neufassung der Umwandlungsverordnung im Baugesetzbuch. Aufgrund des starken Drucks von Mieter-Initiativen, auch der grünen Opposition im Bundestag und Widersprüchen in der Großen Koalition wurden noch im Juni 2021 im Baugesetzbuch die Bedingungen für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geändert. Nachdem der rot-grün-rote Senat ganz Berlin als Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt ausgewiesen hat, trat dieses überarbeitete Gesetz zum September 2021 in Berlin in Kraft.
Jetzt müssen die Bezirke Anträgen auf Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur noch zustimmen, wenn Vermieter*innen nachweisen können, dass mindestens zwei Drittel ihrer Mieter*innen ihre Wohnungen selbst kaufen wollen. Zum Vergleich: von 2015 bis 2019 betrug diese Selbstkaufquote nur 0,3 Prozent (!). Und dieses Gesetz gilt nicht nur in den Milieuschutzgebieten, sondern in der ganzen Stadt. Wenige Ausnahmen gibt es unter anderem bei Häusern mit weniger als fünf Wohnungen, bei Erbschaftsangelegenheiten und bei der Veräußerung an Familienangehörige.
Die Zahlen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sprechen für sich: mussten von Januar bis September 2021 noch bei 12.078 Wohnungen die Umwandlung genehmigt werden, reduzierte sich danach die Zahl für den gleichen Zeitraum von neun Monaten bis Juni 2022 auf 1.778 Wohnungen. Dies ist ein Rückgang von rund 85 Prozent. Und davon betrafen 1.625 Umwandlungen noch Altfälle, faktisch übrig blieben nur noch die Genehmigungen der Umwandlung von 153 Wohnungen nach den neuen Kriterien.
Deswegen gab es aber im Jahr 2021 bis zum September noch einmal einen Run „vor Toresschluss“, insbesondere in Charlottenburg und Prenzlauer Berg. Bisher reichte es aus, wenn sich die Eigentümer*innen der Häuser verpflichteten, die Wohnungen sieben Jahre lang den bisherigen Mieter*innen anzubieten. Danach waren die Wohnungen frei verkäuflich.
Deshalb befürchte ich, ebenso wie viele Expert*innen für Mietrecht, in den kommenden Jahren eine Kündigungswelle, wenn die neuen Eigentümer ihren „Eigenbedarf“ entdecken und Zugriff auf „ihre“ Wohnungen haben wollen. Deshalb ist ein schärferes Kündigungsschutzgesetz umso wichtiger. So hatten ich zusammen mit der grünen Bundestagsfraktion bereits vor zwei Jahren einen besonderen Schutzstatus unter anderem für ältere und kranke Mieter*innen, für Inhaber*innen bereits lange andauernder Bestandsmietverträge und für Haushalte mit minderjährigen Kindern gefordert.
Allerdings ist die neue Fassung des Baugesetzbuches, das aktuell die Umwandlungen nahezu gestoppt hat, bis Ende 2025 befristet. Deshalb sollten auch dann entsprechende Mehrheiten im Bundestag für eine Verlängerung des Gesetzes sorgen können.