icon-arrowicon-cardsicon-closeicon-hamburgericon-search

Ein modernes Grundgesetz für alle

Antidiskriminierung, Bundestag, Bürger*innenrechte

Rasse raus, sexuelle Identität und Kinderrechte rein

  1. „Rasse“ raus aus dem Grundgesetz

Wir von Bündnis 90/Die Grünen fordern bereits seit langem eine Modernisierung des Grundgesetzes. Die Bundesregierung hat sich endlich einer unserer Forderungen angeschlossen, nämlich der Ersetzung des Wortes „Rasse“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Darin heißt es:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Unser Vorschlag lautet, den Begriff der Rasse durch „rassistisch“ zu ersetzen.

Die Bundesregierung schlägt hingegen vor, das Wort Rasse durch „aus rassistischen Gründen“ zu ersetzen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn unterschiedliche menschliche Rassen gibt es nicht. Doch diese Formulierung könnte zu einer Einschränkung des Schutzzwecks führen. Denn das Wort „Gründe“ könnte so verstanden werden, als komme es auf  eine jeweils festzustellende Absicht bei der Diskriminierung an. Dies wäre eine Verschlechterung des bisherigen Schutzbereichs, denn die Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes stellen bisher auf objektive Umstände, also die Tatsache einer Diskriminierung ab. Nicht ob diese subjektiv diskriminierend „gemeint“ war.

Doch das ist uns noch nicht genug:

Wir wollen, dass es darüber hinaus eine staatliche Verpflichtung gibt, den Betroffenen Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten. Deswegen wollen wir den Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz um diesen Satz ergänzen:

„Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Dies würde klarstellen, dass sämtliche Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Deutschland verfassungsrechtlich geächtet sind. Staatlicherseits müsste den Betroffenen dann gegen jede Form gruppenbezogener Anfeindung und Abwertung Schutz geboten werden.

Gerade diese Pflicht zum Schutz vor Diskriminierung ist wichtig, damit die Position für Betroffene tatsächlich verbessert wird.

2. Sexuelle Identität und Kinderrechte rein ins Grundgesetz

In einem interfraktionellen Gesetzentwurf fordern wir von Bündnis 90/Die Grünen außerdem gemeinsam mit der Partei Die Linke und der FDP, auch die sexuelle Identität in den Diskriminierungsschutz des Grundgesetzes aufzunehmen. Dass die sexuelle Identität noch nicht in Artikel 3 Grundgesetz steht, hat nur historische Gründe und ist heutzutage nicht mehr tolerierbar.

Auch fordern wir, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Der Entwurf, den die Bundesregierung hierzu vorgelegt hat, ist jedoch eine Enttäuschung. Würde dies so umgesetzt, würde dies nicht zu einer Stärkung, sondern potentiell zu einer Schwächung der Kinderrechte führen. Dass die Union jede Stärkung der Kinderrechte bisher blockiert, wird von der SPD offenbar einfach so hingenommen.

Wir von Bündnis 90/Die Grünen werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass wir in Zukunft ein modernes Grundgesetz für alle haben können.

 

Meinen Gesetzentwurf zu „Rasse“ im Grundgesetz findet ihr hier.

Den interfraktionellen Gesetzentwurf zur sexuellen Identität findet ihr hier.

Unseren Gesetzentwurf zu den Kinderrechten findet ihr hier.