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Ein stumpfes Schwert scharf machen

Mieten, Wahlkreis

Die Bedingungen für das kommunale Vorkaufsrecht wurden zwar vor kurzen leicht geändert, aber wirklich verbessert hat sich noch lange nichts

Der Ausverkauf auf dem Immobilienmarkt geht weiter. In meinem Wahlkreis und in Berlin werden immer wieder Mietshäuser ver- und gekauft. Oft aus spekulativen Gründen. Den neuen Eigentümern geht es nicht um die Bewirtschaftung eines Mietshauses, sondern sie setzen darauf, das Haus in Eigentumswohnungen aufteilen zu können, um diese dann teuer weiter zu verkaufen.

Eine der wenigen Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, ist das kommunale Vorkaufsrecht. Einen bundesweiten Namen hat sich damit unser grüner Baustadtrat Florian Schmidt gemacht, der dieses Instrument mit als erster zumindest anwandte. Inzwischen haben viele andere Bezirke nachgezogen, selbst im Prenzlauer Berg gab‘ es inzwischen einen Vorkaufsfall in der Schönhauser Allee.

Kurz gesagt geht es beim kommunalen Vorkaufsrecht darum, dass beim Kauf eines Mietshauses in sogenannten Milieuschutzgebieten eine Genehmigung durch den Bezirk erforderlich ist. Dieser kann Auflagen erlassen, zum Beispiel keine Luxussanierung. Nur wenn der Käufer sich auf diese, zeitlich auf maximal 20 Jahre begrenzte, Auflagen, nicht einlässt, greift das Vorkaufsrecht und der Bezirk kann dies zugunsten einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, einer Genossenschaft oder sogar dem Mietshäuser Syndikat ausüben.

Doch dieses Schwert ist weiterhin recht stumpf und vor allem zu oft auf den spektakulären Einzelfall begrenzt. Damit es nicht nur in Milieuschutzgebieten gilt, fordern wir Berliner Grüne schon lange, das Vorkaufsrecht der Bezirke auf die ganze Stadt auszuweiten. Und zwar ohne Ausnahmen, es sollte auch bei Zwangsversteigerungen und Share Deals greifen.

Ein weiterer Faktor ist die fehlende Zeit. In zwei oder jetzt drei Monaten kann kaum eine der bedrohten Hausgemeinschaften in Zusammenarbeit mit der kommunalen Verwaltung die notwendigen Aufgaben stemmen. Deshalb sollte zwischen der „Anzeige“ des Kaufes beim Bezirksamt den betroffenen Mieter*innen mindestens sechs Monate Zeit bleiben, sich um einen alternativen Käufer zu kümmern. Dazu gehört auch das Recht zum Vorkauf auf eine Mieter-Genossenschaften und Dach-Genossenschaften (als Zwischenerwerber) auszuweiten.

Und dies zu einem Preis, der sich eben nicht an einem spekulativen Marktwert, sondern an einem an den realen Mieten orientierten Ertragswert bemisst. Denn nur so haben kommunale und andere gemeinwohlorientierte Unternehmen eine Chance, nicht nur in Ausnahmefällen das Vorkaufsrecht wahrzunehmen.

Deshalb wäre es ja genau Aufgabe eines Staates, dafür zu sorgen, dass geltende Gesetze auch umgesetzt werden können. Im Fall des Vorkaufsrecht bedeutet dies, dass die Kommune oder der Staat in einem Fördertopf genügend Geld (auch für eine Zwischenfinanzierung) zur Förderung des Erwerbs durch einen gemeinwohlorientierten Käufer bereit hält.

Denn die Einkaufstour der Immobilienhaie geht weiter. Nicht nur bei diesem Thema lassen die Parteien der Großen Koalition eine Menge unerledigter Aufgaben zurück, die dann ab Herbst eine neue Regierung anpacken muss. Damit die Mieter*innen wirklich geschützt sind!

Mehr und genauere Informationen – auch zu anderen Themen rund um Mieten und Wohnen – findet ihr bei:

https://aks.gemeinwohl.berlin/download/