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Ein Wir für alle. Teil 4: Antidiskriminierung intersektional.

Antidiskriminierung, Bundestag

"Ein Wir für alle. Antidiskriminierung intersektional" - unter dieser Überschrift fand am 14.10.2020 eine weitere Veranstaltung innerhalb der Online-Reihe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen statt, die ich moderierte.

Schwerpunkt der Folge war die sogenannte intersektionelle Diskriminierung, auch Mehrfachdiskriminierung genannt. Nach einer Begrüßung und politischen Einführung durch den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Konstantin von Notz, stellte die Journalistin, Speakerin und Moderatorin Nhi Le vor, worum es sich bei Intersektionalität genau handelt.

Eingeladen waren zu diesem Gespräch die Leiterin der neu eingerichteten LADG-Ombudsstelle des Landes Berlin Frau Dr. Doris Liebscher, die stellvertretende Vorsitzende des interkulturellen ThinkTanks DeutschPlus Frau Armaghan Naghipour und der stellvertretende Kassenwart beim Türkischen Bund Berlin-Brandenburg Herr Remzi Uyguner, der auch Betroffene bei der Initiative „Fair mieten – Fair wohnen.“, der Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, berät.

Aus ihren Berichten wurde deutlich, dass es noch viel zu tun gibt, bis wir in einer diskriminierungsfreien Gesellschaft leben können. Zwar wurde bereits im Jahr 2008 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeführt. Doch noch immer sind tagtäglich Menschen in Deutschland von Diskriminierung betroffen. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stieg im Jahr 2019 die Zahl gemeldeter Diskriminierungsfälle und insbesondere rassistischer Fälle sogar erneut an.

Benachteiligungen in der Arbeitswelt, bei Vertragsabschluss, aber auch im öffentlichen Bereich müssen wirksam unterbunden werden. Dazu muss es für Betroffene effektiven Rechtsschutz geben. Außerdem muss die Antidiskriminierungsstelle des Bundes finanziell und personell besser ausgestattet und ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen aufgebaut werden.

Klar ist: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss weiterentwickelt werden und auch das Verhältnis zwischen Bürger*innen und Staat muss einbezogen sein. Daher braucht es ein Antidiskriminierungsgesetz auf Bundesebene nach dem Vorbild des Gesetzes aus Berlin.

Hier kann der Livestream der Veranstaltung angesehen werden.

Der 10-Punkte-Plan gegen Rassismus, den ich gemeinsam mit meinen Fraktions-Kolleg*innen vorgelegt habe, ist hier nachzulesen.