Plant die Bundesregierung wegen der Corona-Pandemie eine Klarstellung des Paragrafen, damit Gewerbemieter*innen ihre Miete reduzieren können?
Hier die Antwort der Bundesregierung. Es stellt sich die Frage, ob Betriebsschließungen und Nutzungseinschränkungen wegen der Corona-Pandemie als schwerwiegende Änderungen der „Umstände des Vertrags“ gelten und damit Mietverträge entsprechend angepasst – gemeint ist zum Beispiel die Herabsetzung der Miete – werden können?
Hier die Antwort der Bundesregierung:
20200903 SF zu Gewerbemieten und 313 BGB – ANTWORT – Bayram Grüne 09_075 RS