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Eine juristische Klarstellung bezüglich § 313 BGB – meine Schriftliche Frage dazu

Bundestag, Mieten

Plant die Bundesregierung wegen der Corona-Pandemie eine Klarstellung des Paragrafen, damit Gewerbemieter*innen ihre Miete reduzieren können?

Hier die Antwort der Bundesregierung. Es stellt sich die Frage, ob Betriebsschließungen und Nutzungseinschränkungen wegen der Corona-Pandemie als schwerwiegende Änderungen der „Umstände des Vertrags“ gelten und damit Mietverträge entsprechend angepasst – gemeint ist zum Beispiel die Herabsetzung der Miete – werden können?

Hier die Antwort der Bundesregierung:

20200903 SF zu Gewerbemieten und 313 BGB – ANTWORT – Bayram Grüne 09_075 RS