Infolge einer Pressemitteilung des LSVD habe ich zur Abschiebung von queeren Asylsuchenden nachgefragt
„Welche Handlungsbedarfe ergeben sich für die Bundesregierung aus der Pressemitteilung
des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) (https://www.sendcockpit.
com/appl/ce/software/
code/ext/_ns.php?&uid=588e26787e2a49b3753cbf9b0dd65476), in der davon
berichtet wird, dass schwule, lesbische und bisexuelle Asylsuchende in die
schlimmsten Verfolgerstaaten, wie den Iran und Pakistan, abgeschoben werden
konnten, weil das BAMF ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität für
nicht glaubhaft befindet oder europarechtswidrige Verhaltensprognosen anstellt?“
Hier die Antwort der Bundesregierung: