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Gemeinsam für mehr Transparenz

Bundestag, Strafrecht

Interfraktioneller Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Endlich bewegt sich etwas:

Erst am 25. März 2021 habe ich es in meiner Rede im Deutschen Bundestag zur Abgeordnetenbestechung angesprochen, jetzt wird es in die Tat umgesetzt: Ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Abgeordnetengesetzes.

Schon seit Jahren fordern wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Änderung der entsprechenden Gesetze, um Abgeordnetenbestechung besser zu verfolgen und Lobbytätigkeiten transparent zu machen. Die Lobbytätigkeit im politischen Bereich und der Einfluss auf die Gesetzgebung von Lobbyist*innen müssen nach klar definierten Regeln erfolgen, denn allen Interessengruppen sollten die gleichen Zugangsmöglichkeiten zum Gesetzgeber haben.

Das schamlose Ausnutzen einer globalen Pandemie zur persönlichen Bereicherung einiger Abgeordneter der Unions-Fraktion hat das Vertrauen der Menschen in die Politik nachhaltig geschädigt. Gerade in Krisenzeiten ist Vertrauen in die Politik und deren demokratische Entscheidungsprozesse besonders wichtig. Deswegen ist es elementar, jetzt entschlossen und gemeinsam zu handeln: Um zu zeigen, dass wir dieses Verhalten ablehnen und es uns nicht darum geht, uns mit unserer Politik selbst zu bereichern.

Diesen Schritt müssen die demokratischen Parteien gemeinsam machen, um zu zeigen, dass es nicht um eine parteipolitische Debatte geht, sondern um eine, die die Grundsätze unserer Demokratie berührt.

Was in diesem Entwurf noch fehlt, ist eine Reform des Tatbestands der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch. Denn dieser ist bisher noch ein zahnloser Tiger. Dafür hat sich auch schon mein Vorgänger Hans-Christian Ströbele im Deutschen Bundestag eingesetzt. Diesen Schritt sollten wir ebenfalls entschlossen gemeinsam angehen.

Den interfraktionellen Gesetzentwurf finden Sie hier.