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Recht und gerecht?

Mieten, Wahlkreis

Eine Gesprächsreihe - diesmal zu Zweckentfremdung

Als Rechtsanwältin und Mitglied des Rechtsausschusses will ich mit der Gesprächsreihe der Frage nachgehen, ob das, was geschriebenes „Recht“ ist, auch von den Menschen als gerecht empfunden wird.

Gesetze sollen die Normen und Werte einer Gesellschaft definieren und das Zusammenleben regeln. Ob das immer gelingt, will ich mit meinen Gästen erörtern. Am 20.11.2018 fand die erste Veranstaltung in dieser Reihe in meinem Wahlkreis in Friedrichshain in der Schreinerstraße 6 statt: „Wohnraum statt Leerstand“

„Ausnahmen sind nicht immer Bestätigung der alten Regel.
Sie können auch Vorboten einer neuen Regel sein.“

(Marie von Ebner-Eschenbach)

Die Reihe „Recht, und gerecht?“ wird am 21. Januar mit einer Diskussion in der „Vierten Welt“ zur geplanten Vergesellschaftung der Deutschen Wohnen und anderen Immobilienfonds nach Artikel 15 des Grundgesetzes fortgesetzt.

 

Bericht zur Veranstaltung: Wohnraum statt Leerstand vom 20.11.2018

„Warum müssen leerstehende Wohnungen wieder besetzt werden, damit die Politik überhaupt reagiert?“, fragte ich zu Beginn der gut besuchten Veranstaltung. Auch „ob das Zweckentfremdungsverbotsgesetz geeignet ist, Leerstand zu verhindern?“, stellte ich in Frage.

Eingeladen hatte ich zum einen Lukas Theune vom Republikanischen Anwaltsverein (RAV).  „In der Praxis“, so Theune, „zählt für die Polizei in der Abwägung bei Hausbesetzungen das Eigentumsrecht der Eigentümer immer mehr als das Verfassungsrecht auf angemessenen Wohnraum“. Selbst einen Leerstandsmelder müssten zivilgesellschaftliche Initiativen organisieren.

Zum anderen hatte ich mit Eckhard Sagitza den zuständigen Verwaltungsmitarbeiter des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg  für die Bekämpfung des Leerstands von Wohnungen nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz eingeladen. Auf das vor einigen Wochen besetzte Haus im Weidenweg angesprochen, führte er aus, dass es sich um ein Modernisierungsbegehren des Eigentümers (Padovic) handelt, das von den verbliebenen zwei Mietern abgelehnt wird. Da er eine Baugenehmigung zur Modernisierung erhalten habe, könne ihm der Leerstand nach geltendem Recht nicht untersagt werden. Die Antwort wurde von den anwesenden Zuhörern als unbefriedigend und ungerecht empfunden. Es wurde Verständnis für die Besetzer geäußert, die den Missstand beheben wollen und einen Plan zur Wohnnutzung für das Haus hätten und im Gegensatz zu dem Eigentümer die Wohnung einer schnellen Nutzung zuführen wollen.

Deshalb forderten beide, dass politische Weichen anders gestellt werden müssten. Für Lukas Theune bedeutete dies, Profite mit der Miete zu untersagen, da dem Vermieter eine Deckung der Kosten reichen sollte. Herr Sagitza beklagte, dass die Verkäufe der WBF an Eigentümer wie Padovic und andere Teil der selbstgemachten Probleme darstellen. Da man die Verkäufe von landeseigenen Wohnungen nicht rückabwickeln könne, müssten die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der Mieter*innen von der Miethöhe über den Kündigungsschutz und dem Verbot der Umlage von Modernisierungskosten reichen.

Im Bundestag kämpfe ich als Mitglied im zuständigen Rechtsausschuss für eine Begrenzung der Miethöhe, einen qualifizierten Mietspiegel und die Einführung einer neuen Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau.