Der Entwurf für ein Gewerbemietrecht kommt in den Deutschen Bundestag
Am Donnerstag, den 8. Oktober 2020, werde ich unter Top 22 (nach augenblicklicher Planung um 20:50 Uhr) im Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf für ein Gewerbemietrechts vorstellen.
Erstmalig in der Geschichte dieses Landes legen wir heute ein eigenständiges Gewerbemietrecht auf den Tisch, um damit die Existenzgrundlage von kleinen Ladeninhabern, sozialen Einrichtungen sowie Kunst- und Handwerksbetrieben wirksam und nachhaltig vor Verdrängung zu schützen.
In meinem Wahlkreis bin ich täglich mit den Folgen der nicht vorhandenen Gesetze zum Schutz von Gewerbemieter*innen konfrontiert, sei es bei der Kündigung des Berliner Modeinstituts in Friedrichshain, der Buchhandlung Kisch & Co oder von dem Kiezkollektiv Meuterei.
Der Gesetzentwurf differenziert und ermächtigt die Bundesländer. Den Ländern wird auf Antrag erlaubt, bestimmte Gewerbebetriebe durch ein Gewerbemietrecht zu schützen. Dies bedeutet „jede Kommune kann, keine muss“ das Gesetz anwenden. Damit werden kleine Gewerbebetriebe wirksam vor überhöhten Mietersteigerungen geschützt, die ihre Existenzgrundlage zerstören. Existenzsicherheit wird auch geschaffen durch einen Kündigungsschutz und durch einen Verlängerungsanspruch für befristete Gewerbemietverträge.
Gelten soll das Gesetz für alle Gewerbemietverträge über eine Fläche bis zu 250 Quadratmetern. Auch über 250 Quadratmeter sind alle Gewerbemieter geschützt, solange sie nicht mehr als neun Beschäftigte und nicht mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz haben. Darüber hinaus gilt das Gesetz für anerkannte Träger der Wohlfahrtspflege und soziale Einrichtungen wie zum Beispiel Kitas und Pflegeeinrichtungen.
Die Corona-Pandemie hat diese Probleme der Gewerbetreibenden nur deutlich sichtbarer gemacht. Lange genug hat die Regierung die Probleme ignoriert und ist untätig geblieben. Jetzt bietet sich für alle die Chance, etwas zu tun.
Hier der Gesetzentwurf als PDF:
Gesetzentwurf zum Gewerbemietrecht – Bundestag am 8.10.2020 – DS 1923116