Das Fachgespräch Teil II am 12. Februar 2020 - Mitschnitt und Gesetzentwurf
Mit weit über 100 Teilnehmer*innen diskutierte ich am 12. Februar im Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf für ein neues Gewerbemietrecht … beim Fachgespräch „Gewerbemieter*innen schützen und stärken“.
Erstmalig in der Geschichte dieses Landes wollen wir ein eigenständiges Gewerbemietrecht schaffen, um damit die Existenzgrundlage von kleinen Ladeninhabern, sozialen Einrichtungen sowie Kunst- und Handwerksbetrieben wirksam und nachhaltig vor Verdrängung zu schützen.
Hier der Gesetzentwurf:
Gesetzentwurf Gewerbemietrecht für Fachgespräch am 12. Februar 2020
Im Kern beinhaltet der Gesetzentwurf, den Ländern ähnlich wie bei der Mietpreisbremse in besonders von Verdrängung bedrohten Gebieten, bestimmte Gewerbebetriebe durch ein Gewerbemietrecht zu schützen. Dies bedeutet „jede Kommune kann, keine muss“ das Gesetz anwenden. Wo der Gewerbemietmarkt angespannt ist, gilt auf Antrag das Gesetz. Damit wird der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb wirksam davor geschützt, dass die Existenzgrundlage durch überzogene Mieterhöhungen zerstört wird. Existenzsicherheit wird auch geschaffen durch einen ähnlichen Kündigungsschutz wie bei Wohnungsmieter*innen, durch einen Verlängerungsanspruch für befristete Gewerbemietverträge und der Begrenzung von Mieterhöhungen.
Und hier der Mitschnitt des gesamten Fachgesprächs (los geht’s bei Minute 02:30):
https://www.youtube.com/watch?v=Dr2hLtYJki4&feature=youtu.be
„In meinem Wahlkreis bin ich täglich mit den Folgen der nicht vorhandenen Gesetze zum Schutz von Gewerbemieter*innen konfrontiert, sei es bei der Kündigung des Berliner Modeinstituts in Friedrichshain, der Sportschule Yayla, des Spätkaufs in der Oranienstrasse 35 oder von Kamil Moden am Kottbusser Damm und entwickle Lösungen gemeinsam mit den Initiativen wie zum Beispiel Ora Nostra.“
Am 30. Januar hielt ich eine Rede zum Thema im Plenum des Deutschen Bundestags:
Und hier zur Erinnerung die Einladung zum Fachgespräch:
In immer mehr Metropolen haben die AnwohnerInnen keinen Gemüseladen mehr um die Ecke, müssen aber drei Euro für die Tasse Café bezahlen. Von Verdrängung sind Gewerbetreibende, HandwerkerInnen, Kulturschaffende und soziale Einrichtungen genauso wie WohnmieterInnen bedroht. Doch für sie gibt es bisher nicht mal ein Gewerbemietrecht, das sie vor Kündigungen und unbegrenzten Mieterhöhungen schützt.
Deshalb trafen sich am 10. April 2019 auf Einladung der grünen Bundestagsfraktion fast 100 TeilnehmerInnen in Berlin, um Probleme zu diskutieren, Forderungen zu sammeln und Lösungsansätze zu erörtern. Auf dieser Grundlage haben wir einen Gesetzentwurf formuliert, der erstmalig ein „Gewerbemieterschutzrecht“ im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.
Am Mittwoch, den 12. Februar 2020, möchte ich Sie deshalb zum zweiten Teil des Fachgesprächs „GewerbemieterInnen schützen und stärken“ in den Deutschen Bundestag einladen. Als Ergebnis der Vorschläge beim Fachgespräch I wollen wir einen Gesetzentwurf für ein neues Gewerbemietrecht vorstellen und mit Expert*innen und Initiativen diskutieren. Das Fachgespräch wird wieder im Deutschen Bundestag im Jakob-Kaiser-Haus im Raum 1.554 und ab 17 Uhr stattfinden. Der Eingang befindet sich in der Dorotheen 101.
Mit dabei sind außer mir die Bundestagsabgeordneten Chris Kühn und Daniela Wagner sowie Moritz Heusinger (Rechtsanwalt), Martina von Tippelskirch und Dr. Bernd Bartosek (Österreichischer Gewerbeverein), Norman Doukoff (Vors. Richter am OLG München a.D.), Stefanie Könnecke (Bezirksverordnete Hamburg), Frank Junker (Vorsitzender der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt/Main) und Dirk Behrendt (Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz).