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Grundrechtseinschränkungen und Corona-Pandemie

Pressemitteilung

Ich habe beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags nachgefragt - hier meine Pressemitteilung

„Es ist keine Diskriminierung, wenn man Grundrechtseinschränkungen aufhebt“, antwortete mir der Wissenschaftlichen Diensts (WD) des Deutschen Bundestags in einem von mir in Auftrag gegebenen Gutachten.
Hier die Pressemitteilung von Canan Bayram MdB (Bündnis 90/Grüne)

„Es ist keine Diskriminierung, wenn man Grundrechtseinschränkungen aufhebt“, sagt Canan Bayram MdB. Sie verweist dabei auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts (WD) des Deutschen Bundestags. In diesem Gutachten schreibt der WD, dass „es sich bei der Aufhebung von Maßnahmen gegenüber geimpften Personen lediglich um eine Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustandes handelt.“„Daher lehne ich auch die Begriffe „Sonderrechte“ und „Privilegien“ ausdrücklich ab“, ergänzt Canan Bayram.Canan Bayram ist die einzige direkt gewählte grüne Bundestagsabgeordnete für den Berliner Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg Ost.

In dem elf-seitigen Gutachten hat der Wissenschaftliche Dienst (WD) auf Fragen von Canan Bayram zur „verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen von geimpften gegenüber ungeimpften Personen“ geantwortet.

Grundsätzlich stellt der WD zwar fest, dass „solange nicht feststeht, ob geimpfte Personen weiterhin infektiös sind (…), fehlt es an einer tatsächlichen Grundlage für eine Lockerung bestehender infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen für geimpfte Personen“.

Weiter führt der WD aus, dass es aber in der Diskussion um den zukünftigen Umgang geht: Sollten die Maßnahmen allgemein weiterhin aufrecht erhalten werden, müsse die Meßlatte für die „Erforderlichkeit“ und „Angemessenheit“ der einzelnen Maßnahmen im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit besonders hoch gehängt werden. Zum Beispiel: das Berufsverbot für Friseure ließe sich kaum aufrechterhalten, eine allgemeine Maskenpflicht im ÖPNV schon, da dies für den Einzelnen nur einen geringen Eingriff bedeute.

„Hier ist jeder in seiner Eigenverantwortlichkeit gegenüber den Anderen und der Gesellschaft gefordert“, sagt Canan Bayram.

Private Veranstalter oder Unternehmen können zwar frei entscheiden, ob sie Ungeimpfte von ihren Leistungen ausschließen, dies gelte jedoch nicht zum Beispiel bei Fußballspielen oder bei Monopolen mit lebenswichtigen Gütern. Laut dem WD ist die „Abwägung der kollidierenden Rechte unter Berücksichtigung des Einzelfalls vorzunehmen“, und „die Zumutbarkeit des Einsatzes von milderen Mitteln (beispielsweise Schnelltests und Hygienemaßnahmen) zu berücksichtigen.“