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Meine Rede zur Cannabis-Legalisierung

Bundestag, Bürger*innenrechte, Strafrecht

Mitte November sprach ich dazu im Deutschen Bundestag

In einer emotionalen Debatte am 15. November 2024 setzte ich mich für einen „vernünftigen Umgang mit Cannabis“ ein. Da sie die „innere Sicherheit in Deutschland“ durch das Cannabis-Gesetz (Drucksache 20/10426) der Ampel gefährdet sieht, hatte die CDU/CSU-Fraktion dazu eine aktuelle Stunde beantragt.

Hier meine Rede im Wortlaut und unten als Video:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über das eine oder andere in dieser Debatte habe ich mich gewundert. Ich fange mal mit der Justizsenatorin aus Berlin an. Da muss ich sagen: Ich wundere mich, dass Sie fast identisch die Rede gehalten haben, die Sie schon im Bundesrat gehalten haben; da war ich zugegen.

Ich habe mich jetzt gefragt, was eigentlich in der Zwischenzeit passiert ist. Das haben Sie selbst in Ihrer Rede ausgeführt. Aber Sie sind ja noch nicht so lange in der Berliner Landespolitik. Deswegen ist Ihnen wahrscheinlich entgangen, dass Kinder und Jugendliche in Berliner Schulen aufgrund des Umstandes, dass Cannabis früher eben nicht legal war, nicht über die Gefahren von Cannabis aufgeklärt werden konnten. Da stellt sich natürlich die Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ist es denn wirklich der bessere Gesundheits- und Jugendschutz, über ein Thema nicht zu reden, die Menschen darüber nicht zu informieren?

Wir von der Ex-Ampel, die wir heute zu dem Thema reden, sind der Meinung: Es ist besser, die Menschen zu informieren, damit sie die Gelegenheit haben, einen vernünftigen Umgang mit Cannabis zu pflegen. Genau darum geht es doch in diesem Gesetz, meine Damen und Herren. Wir brauchen Gesundheitsschutz. Wir sind uns unter Demokraten doch wahrscheinlich einig – bis auf die von der AfD, die nun grölen –, dass Informiert-Sein schützt.

Informiert-Sein schützt auch, wenn man weiß, was drin ist. Frau Bär, wenn Sie in Bayern mit einer Maß – so nennt man das bei Ihnen, glaube ich – feiern, dann gehe ich davon aus, dass Sie wissen, wie hoch der Alkoholgehalt dieser Maß ist. Nichts anderes, liebe Kolleginnen und Kollegen, wünsche ich mir auch für Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten. Sie sollen wissen, wie hoch der THC-Wert ist, um abzuschätzen, wie weit sie sich berauschen.

Es wird Sie nicht wundern, dass ich als Abgeordnete aus dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für mich in Anspruch nehme, mich auszukennen, wann und wie sich Menschen berauschen wollen; denn das findet in meinem Wahlkreis häufig statt.

Aber der Eindruck, den die Justizsenatorin aus Berlin und auch meine sehr geschätzten Kollegen hier im Deutschen Bundestag erweckt haben, die Organisierte Kriminalität nicht nur in Deutschland, sondern grenzüberschreitend in Europa werde abnehmen, wenn das Cannabisgesetz wieder rückgängig gemacht werde, hat mich tatsächlich verwundert. Das ist eine Illusion. Wir werden die Organisierte Kriminalität in Nordrhein-Westfalen – ich bin an der holländischen Grenze aufgewachsen – nicht wirksam bekämpfen, indem wir Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten wieder kriminalisieren. Die Union hat kein Konzept – das hat die Justizsenatorin hier aufgezeigt – aus dem hervorgeht, wie sie die Organisierte Kriminalität bekämpfen will.

Meine Damen und Herren, ich bin Mitglied des Unterausschusses Europarecht. Dort reden wir über grenzüberschreitende Kriminalität. Gegen diese Kriminalität haben wir in Europa Maßnahmen ergriffen. Das Phänomen in Nordrhein-Westfalen, dass es organisierte Mafiabanden gibt, die nicht an der deutschen Grenze haltmachen, sondern über die Grenze hinaus eine Gefahr für uns darstellen, ist ein Problem. Dem müssen wir aber kriminalpolitisch wirksam entgegenwirken. Das geht aber nicht mit lauen Reden über die Rückabwicklung des Konsumcannabisgesetzes, meine Damen und Herren. Wenn Sie das beherzigen, wird es auch etwas mit der Suche nach potenziellen Koalitionspartnern, liebe Union.