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Kriegsverbrechen konsequent verfolgen

Bundestag, Friedenspolitik, Wahlkreis

Hinweise können bei jeder Polizeidienststelle eingereicht werden

Täglich mehren sich im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine die Berichte von Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung. Laut der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, sind bereits annähernd 6.000 Fälle von zivilen Opfern in der Ukraine dokumentiert. Viele Menschen, auch in meinem Wahlkreis, fragen sich, ob und wie die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können.

Kriegsverbrechen nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs sind unter anderem Vergewaltigung, Folter und vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder zivile Objekte.

Diese Taten müssen konsequent verfolgt werden.

Der Internationale Strafgerichtshof hat deswegen ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Der Generalbundesanwalt hat als eine der ersten Anklagebehörden der Welt ein Ermittlungsverfahren zu den möglichen Völkerstraftaten eingeleitet.

Denn Straftaten nach Völkerstrafgesetzbuch können nach dem Weltrechtsprinzip auch in Deutschland verfolgt werden, obwohl sie nicht in Deutschland und auch nicht von oder an deutschen Staatsangehörigen begangen worden sind. Als weltweit erstes Land hat Deutschland das Weltrechtsprinzip in diesem Jahr angewendet, als es in einem Strafprozess um Staatsfolter in Syrien einen Täter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilte.

Damit Verdächtige von Völkerstraftaten sich nirgendwo auf der Welt der Strafverfolgung entziehen können, ist es wichtig, dass Betroffene Beweismittel wie Zeug*innenaussagen, Bildmaterial und Dokumente den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen. Dies ist insbesondere bei jeder Polizeidienststelle möglich und so können die Verantwortlichen ermittelt und angeklagt werden.