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Lieferkettengesetz nachschärfen!

Bundestag, Bürger*innenrechte

Menschenrechte und Umweltschutz gelten weltweit – für alle Menschen

Wieso werden so viele Produkte, die genauso gut in Deutschland produziert werden könnten und hier verkauft werden, im Ausland hergestellt? Noch dazu in Ländern, in denen Menschen- und Umweltrechte nicht geachtet werden, also zum Beispiel Kinderarbeit möglich ist?

Die Antwort ist einfach: Durch das Ausbeuten von Mensch und Natur im Ausland kann billiger produziert werden. 

Ein Bewusstsein für dieses Problem gibt es schon lange. Menschenrechte gelten für alle Menschen weltweit  und auch Umwelt, Biodiversität und Klima müssen überall gleichermaßen geschützt werden.  Viele Unternehmen stehen in einem Spannungsverhältnis dazu, weil es schlicht ein Wettbewerbsnachteil ist, sich an die Regeln zu halten.

Obwohl viele Unternehmen sich zusammengeschlossen und freiwillige Selbstverpflichtungen auferlegt haben, mussten wir beobachten, dass die Einhaltung dieser Selbstverpflichtungen nicht kontrolliert und die Ziele nicht erreicht worden sind. 

Daher war es uns von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon seit Langem ein Anliegen, dies durch ein Gesetz zu ändern und wir forderten die Bundesregierung auf, ein solches vorzulegen. Dadurch sollen die Sorgfaltspflichten für Unternehmen in Bezug auf Menschenrecht und Umweltschutz  gesetzlich verankert werden. Auch rund 75 Prozent der Bevölkerung sprachen sich 2020 in einer Umfrage für ein solches Gesetz aus.

Aufgrund dieses Drucks bereitete die Bundesregierung einen eigenen Entwurf eines  Lieferkettengesetzes vor. Doch bis zum Schluss sah es so aus, als würde die Regierung das Lieferkettengesetz in der Schublade verschwinden lassen.  Überraschend wurde es in der letzten Sitzungswoche nach monatelangem Ringen nun endlich  beschlossen. 

Doch dieses Gesetz der Regierungs-Koalition kann nur ein erster Schritt sein. Es hat große Schwächen und hinkt den Debatten auf europäischer und internationaler Ebene hinterher. Unsere konkreten Verbesserungsvorschläge wurden leider weitestgehend abgelehnt. 

Zum Beispiel wollten wir, dass die Unternehmer sich zivilrechtlich haftbar machen. Das würde es Geschädigten erlauben, die Unternehmen selbst zu verklagen, wenn diese sich nicht an Menschenrechts- oder Umweltvorgaben halten.

Außerdem werden durch das beschlossene Gesetz nur große Unternehmen gebunden. Unternehmen mit weniger als 3000 Beschäftigten fallen nicht unter den Anwendungsbereich. 

Schließlich ist zu kritisieren, dass nur der eigene Geschäftsbereich und direkte Zulieferer von den Sorgfaltspflichten umfasst werden. Verletzungen von Menschen- und Umweltrechten in einem früheren Glied der Lieferkette werden nicht erfasst. Damit wird ein Grundkonzept der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD untergraben. Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in Textilfabriken, Minen und auf Plantagen bleiben davon vollkommen unberührt.

Trotzdem: es ist ein Anfang. Noch vor wenigen Jahren wäre ein solches Gesetz völlig undenkbar gewesen. Jetzt müssen wir es nur noch von einem zahnlosen Tiger in ein wirksames Instrument verwandeln!

Die grünen Anträge zum Lieferkettengesetz findet ihr hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/19/160/1916061.pdf

https://dserver.bundestag.de/btd/19/168/1916883.pdf

https://dserver.bundestag.de/btd/19/009/1900978.pdf