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Mehr Einsatz im Kampf gegen Diskriminierung

Antidiskriminierung, Bundestag

Vierter Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes an den Deutschen Bundestag zeigt: Beratungsanfragen steigen an, insbesondere aufgrund von Rassismus

Die Antidiskriminierungsstelle des Bunds (ADS) ist eine unabhängige Stelle, die Betroffene von Diskriminierung unterstützt und berät, über Diskriminierung aufklärt und wissenschaftliche Untersuchungen durchführt. Grundlage dafür ist das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Bereich des Arbeitslebens und bei Alltagsgeschäften, aber auch bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt.

Der vierte gemeinsamen Bericht der ADS gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration spricht eine eindeutige Sprache: Es braucht mehr Engagement gegen Diskriminierung, denn die Beratungszahlen steigen weiter an (allein in 2020 um 78 Prozent). Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember verzeichnet die ADS 16.415 Beratungsanfragen.

Am häufigsten bezogen sich die Anfragen auf Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft und Rassismus (33 Prozent). Knapp dahinter Diskriminierung wegen einer Behinderung mit 32 Prozent, dann 24 Prozent aufgrund des Geschlechts, wegen des Alters 12 Prozent, Religion mit 7 Prozent und sexuelle Identität mit 4 Prozent. Von diesen Beratungsanfragen fanden die meisten zu Diskriminierung am Arbeitsplatz (31 Prozent) statt.

Um den Schutz der Betroffenen vor Diskriminierung zu stärken formuliert der Bericht drei klare Forderungen:

  1. Flächendeckender Ausbau und Finanzierung von Antidiskriminierungsstellen sowie Einrichtung von Landesantidiskriminierungsstellen in allen Bundesländern
  2. Ausbau alternativer Streitbeilegungsverfahren von Diskriminierungsfällen durch Schlichtungsstellen, insbesondere in zentralen Bereichen wie dem Wohnungsmarkt
  3. Förderung von groß angelegten Datenerhebungen, um die Sichtbarmachung von Diskriminierungsthemen zu verbessern sowie ein Gleichstellungsmonitoring in der Bundesverwaltung

Diese Forderungen unterstütze ich und kämpfe für ein Antidiskriminierungsgesetz auf Bundesebene, das echte Gleichstellung und Partizipation ermöglicht.

Wir Grüne im Bundestag fordern seit Jahren eine umfassende Reform des AGG: Für einen besseren Schutz der Betroffenen von Diskriminierung fordern wir ein Verbandsklagerecht und das Schließen von Rechtslücken, unter anderem durch die Streichung der wohnungsrechtlichen Ausnahmetatbestände. Außerdem sollte das AGG auch im öffentlich-rechtlichen Bereich greifen, sowie es in Berlin mit dem LADG der Fall ist. Die Leitung der ADS muss endlich neu besetzt werden.

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP steht dazu:

„Wir stellen die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sicher, statten sie angemessen mit Personal und Budget aus und stärken ihre Kompetenzen. Ihre Leitung wird vom Bundestag gewählt. Mit den Ländern werden wir das Netzwerk zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung flächendeckend ausbauen und nachhaltig finanzieren. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten.“ (S. 121)

Klar ist: Kein Mensch darf diskriminiert werden – besonders nicht durch den Staat. Denn Menschenrechte sind universell und nicht verhandelbar. Dafür setze ich mich im Deutschen Bundestag ein.