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Meine Rede im Bundestag zur Volksverhetzung

Antidiskriminierung, Bundestag, Bürger*innenrechte, Strafrecht

Heute, am 27. April, habe ich im Bundestag, in einer Rede den Antrag der AfD zur Änderung des § 130 (Volksverhetzung) klar abgelehnt. Mit ihrem Gesetzentwurf zur schleichenden Abschaffung der Strafbarkeit von Volksverhetzung will die AfD nur ihre völkisch-nationalistische Anhängerschaft schützen.

Hier meine Rede als Video:


Hier das Wort-Protokoll meiner Rede:

Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute einen Gesetzentwurf der AfD, der überschrieben ist unter anderem mit „teilweisen Legaldefinition“.

(Stephan Brandner (AfD): Hetze reloaded!)

Schon die Ausführungen, dass Teile der Bevölkerung auch die Mehrheit einer Gesamtbevölkerung sein können, ergeben keinen Sinn. Deswegen fragt man sich als interessierter Leser des Entwurfs: Worum geht es der AfD-Fraktion eigentlich?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Tatsächlich haben heute sowohl die Rede als auch die Frage des Kollegen Maier deutlich gemacht: Es geht ihr darum, ihre Anhängerschaft, die völkisch-national ist, davor zu schützen, dass sie vom Staat dafür belangt wird,

(Stephan Brandner (AfD): Ach, Frau Bayram! Hören Sie doch auf!)

und dagegen sind wir, meine Damen und Herren;

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

denn wir sind der Ansicht, dass dieses Völkisch-Nationale tatsächlich eine Bedrohung für Teile unserer Bevölkerung ist, und die wollen wir schützen, und zwar unabhängig davon, welche Nationalität sie haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Rein rechtlich ist es schon so, dass Ihr Entwurf verfassungsrechtlich bedenklich ist. Er ist nicht bestimmt und auch nicht bestimmbar. Schon das Wort „angestammter Deutscher“ lässt viele Fragen offen: Wer ist denn angestammt, und wer ist denn Deutscher? Dazu will ich einmal ein Beispiel geben: Noah Becker, der Sohn eines der besten Tennisspieler, Boris Becker, ist doch ein Deutscher. Oder gibt es Leute, die daran Zweifel haben? Wo ist der angestammt? Interessiert uns das überhaupt? Mich interessiert das nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Er ist ein Deutscher, und er wird durch den § 130 StGB auch geschützt.

Ehrlich gesagt, man fragt sich teilweise, ob der Herr Maier sich hier selbst schützen will. Uns allen ist bekannt, dass er ein großer Bewunderer von Bernd Höcke ist.

(Dr. Alexander Gauland (AfD): Der Mann heißt Björn Höcke! Das sollten Sie endlich mal lernen!)

Da fragt man sich: Warum hat er denn Angst, seine Meinung so laut und deutlich zu sagen, wie der Bernd Höcke das immer macht?

(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann ist es tatsächlich auch so, dass man sich fragt: Warum legen Sie hier diesen verklausulierten Entwurf vor, in dem Sie vorgaukeln, dass Sie das Gesetz nicht abschaffen, sondern nur ergänzen wollen? Dass das eine Lüge ist, das haben Sie hier mit Ihrer Rede bewiesen, und das beweist jedes Ihrer Parteimitglieder, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Hier sind genug Juristen, die sich auch mit dem § 130 StGB auskennen. Glauben Sie denn wirklich, Sie könnten mit Ihrer Täuschungsnummer hier durchkommen?

(Beifall der Abg. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Es gab Strafrechtler, die sich hier zu den Fragen schon so eindeutig, sage ich einmal, geäußert haben, dass Sie hier noch was dazulernen könnten, Herr Maier.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Aber der eigentliche Punkt ist doch: Wollen wir dieses Gesetz ändern? Ich freue mich, dass außer Ihnen alle Vertreter der anderen Fraktionen hier eindeutig gesagt haben: Dieses Gesetz hat sich bewährt. Das ist ein Gesetz, das auch mit unserer Geschichte zu tun hat. Wir wollen – das ist nämlich das Schutzziel dieses Gesetzes – den öffentlichen Frieden erhalten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN – Fabian Jacobi (AfD): Ganz genau!)

Wir wollen eine Gesellschaft des Zusammenhalts gestalten. Wer diese Gesellschaft nicht will und der Kanzlerin hier wieder lustig vorwirft, dass sie Gäste eingeladen hatte,

(Stephan Brandner (AfD): Lustig ist das nicht!)

der hat überhaupt kein Herz für Geflüchtete, der hat kein Herz für Minderheiten. Ehrlich gesagt, Herr Maier, ich weiß nicht, ob bei Ihnen in der Herzgegend überhaupt etwas schlägt.

(Lachen bei Abgeordneten der AfD)

Jedenfalls ist es so, dass Ihre Rede, Ihr Entwurf und auch Ihre Fragen deutlicher gemacht haben als alles andere, dass wir dieses Gesetz gerade brauchen, um insbesondere vor Leuten aus Ihren Reihen zu schützen.

(Beifall der Abg. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Deswegen behalten wir den § 130 StGB in seiner jetzigen Fassung, und daran – Herr Maier, Sie können weiter davon träumen – werden Sie nichts ändern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)