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Menschen- und Umweltrechte schützen – weltweit

Bundestag, Bürger*innenrechte

EU-Richtlinienvorschlag zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten

 

Heute findet das interparlamentarische Treffen der Ausschüsse JURI und DROI des Europäischen Parlaments zum Thema „Verantwortung von Unternehmen für schwere Menschenrechtsverletzungen in Drittländern“ statt.

 

Diskutiert wird ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission für ein europäisches Lieferkettengesetz. Dieses soll viel weiter gehen als das deutsche Lieferkettengesetz, was von vielen zu Recht als „zahnloser Tiger“ beschrieben wird.

 

Der Vorschlag sieht vor, dass Unternehmen Sorgfaltspflichten auferlegt werden, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu beenden.

 

Der Adressatenkreis der betroffenen Unternehmen soll dabei gegenüber dem deutschen Gesetz erweitert werden, außerdem sollen die Sorgfaltspflichten sich nicht nur auf das Unternehmen selbst und direkte Zulieferer, sondern auf die gesamte Wertschöpfungskette beziehen: alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen durch ein Unternehmen stehen, einschließlich der Tätigkeiten der vor- und nachgelagerten Unternehmen, zu denen sog. etablierte Geschäftsbeziehungen bestehen. Das ist eine deutliche Verbesserung.

 

Außerdem sollen die Unternehmen zivilrechtlich dafür haften, wenn sie Sorgfaltspflichten verletzten – dies ist nach dem deutschen Gesetz bisher ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn das beschlossen wird, könnten in Zukunft Betroffene von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden entlang der Wertschöpfungskette die verursachenden Unternehmen auf Schadensersatz verklagen.

 

Diese und weitere Regelungen können dazu beitragen, dass endlich die Verursacher von Menschen- und Umweltrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden und sich diese in Zukunft nicht mehr lohnen. Außerdem führt dies zu einem „level playing field“, also faire Wettbewerbsbedingungen, sodass es sich nicht mehr lohnt, Mensch und Umwelt zum eigenen finanziellen Vorteil auszunutzen. Nicht zuletzt sind nachhaltige Wertschöpfungsketten auch resilienter in Krisenzeiten, wie sich bei der Corona-Pandemie gezeigt hat.

 

In Rat und EU-Parlament befinden sich die Verhandlungen noch in einer frühen Phase. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die vorgeschlagenen Regeln bis zu ihrem Beschluss nicht aufgeweicht und  bestehende Schlupflöcher geschlossen werden.