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Mieter*innen wirksam schützen

Mieten, Wahlkreis

Mietendeckel bundesgesetzlich regeln

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt klar die politische Ebene vor, auf der die Auseinandersetzung um eine Regulierung der Mietpreise geführt werden muss. Ohne großes „wenn und aber“ hat das Bundesverfassungsgericht die Zuständigkeit des Landes Berlin für einen Mietendeckel kassiert. Im Augenblick ist für die Regulierung der Mietpreise allein der Bund zuständig. Dieser kann nun selbst einen Mietendeckel gestalten oder aktiv die Zuständigkeit an die Länder abgeben. Denn prinzipiell ist ein allgemeiner Mietendeckel möglich. Auf diese komplexe Rechtslage hatte ich schon Anfang 2019 zusammen mit Katrin Schmidberger MdA hingewiesen:

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1112900.mietenregulierung-so-klappt-der-mietendeckel.html

Da der Berliner Mietendeckel rechtlich „nichtig“ ist, muss der Berliner Senat nun dafür sorgen, den Schutz der Mieter*innen vor Nachzahlungsforderungen zu gewährleisten. Dazu gehört ein Notfallfonds, damit Nachzahlungsforderungen der Vermieter für Haushalte mit normalen und geringen Einkommen übernommen werden, um sie vor Zwangsräumung und Schuldenfalle zu schützen.

Deshalb gilt jetzt umso mehr, im September bei den Wahlen zum Bundestag für ganz andere Mehrheiten zu sorgen. Damit nicht nur in Berlin, sondern auch in Hamburg und Stuttgart, die Mieten nicht weiter steigen, eine Obergrenze der Miethöhe als Deckel eingezogen wird und überhöhte Mieten gesenkt werden.

Die Berliner*innen haben noch eine weitere Möglichkeit, den Immobilienkonzernen ihre Grenzen aufzuzeigen. Je mehr Bürger*innen das Volksbegehren „Deutschen Wohnen und Co enteignen“ unterschrieben, desto wahrscheinlicher kann zeitgleich mit der Bundestagswahl auch über die Vergesellschaftung der großen börsennotierten Immobilien-Unternehmen abgestimmt werden.