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Mündliche Fragen zu Legal Tech und Nicht-Antwort der Bundesregierung

Bundestag, Bürger*innenrechte, Strafrecht

Mittwoch hat das Bundesjustizministerium in der Fragestunde des Bundestags-Plenums leider nicht inhaltlich geantwortet auf meine eingereichten zwei Fragen zu den Chancen und Risiken von Digitalisierung im Rechtsbereich (sogenanntes Legal Tech).

Der Staatsekretär des BMJV verwies lediglich auf eine AG der Länder unter Vorsitz von Berlin und Baden-Württemberg zu diesem Thema, woran der Bund als Gast teilnehme.
Vor dem Abschlußbericht dieser AG wolle das BMJV keinerlei Erklärung abgeben: auch nicht auf meine Nachfrage hin, welche eigenen Akzente bzw. Anliegen der Bund in diese AG einbringe sowie auch jenseits der AG verfolge, z.B. soweit Zuständigkeiten und Interessen des Bundes sich von denen der Länder unterscheiden.

Dieses intransparente Agieren der Bundesregierung zu diesem wichtigen Zukunftsthema ist bedauerlich: nicht nur für die vielen damit befassten bzw. konfrontierten Jurist*innen, sondern auch für alle Verbraucher*innen, auf die sich diese Entwicklungen immer spürbarer auswirken.

Ich werde dieses Thema intensiv weiter verfolgen, die Meinungsbildung meiner Fraktion zu den einzelnen Teilbereichen forcieren und die Bundesregierung zu einer Positionierung veranlassen, damit sie nicht einmal mehr den Anschluß verpaßt in einem Entwicklungsbereich mit großen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen.

Leider hat sich gestern das BMjV auch nicht geäußert auf meine Nachfrage zu einem sehr aktuellen und umstrittenen Aspekt von „Legal Tech“: nämlich ob Mieter*innen ihre Ansprüche aus der Mietpreisbremse (und auf Schönheitsreparaturen) abtreten dürfen an einen (digitalen) Dienstleister (www.wenigermiete.de), der jene statt ihrer eigenständig geltend macht.
Dies hat nämlich gestern das Landgericht Berlin bejaht in einem konkreten Fall – entgegen der Ansicht der klagenden Anwaltskammer:
https://www.lto.de/recht/juristen/b/lg-berlin-15-o-60-18-weniger-miete-mietright-gmbh-kein-verstoss-gegen-rechtsdienstleistungsgesetz-legal-tech/

Dies freut mich für die Mieter*innen, die durch solche Abtretung eine direkte Konfrontation mit ihren Vermietern vermeiden können. Schön, wenn so alle Ansprüche aus der „MPB“ wegen Mietüberhöhung voll ausschöpft werden können.
Doch ich kann auch die Bedenken der Anwaltskammer nachvollziehen, dass hier Nicht-Juristen klassisch anwaltliche Dienstleistungen ohne nötige Zulassung anbieten.
Hierüber werden wahrscheinlich noch weitere Rechtsmittelgerichte zu entscheiden haben.
Dies auch, weil bereits zuvor mehrere Mietkammern des Landgerichts Berlin unterschiedlich