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Meine Pressemitteilung zum Gruppenantrag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

„My Body my Choice sollte mehr sein, als eine Parole! Wir stärken mit dem Gruppenantrag die Selbstbestimmung von Frauen. Wir wollen fraktionsübergreifend mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs die Kriminalisierung von Schwangeren und Ärzt*innen beenden“, sagt Canan Bayram, direkt gewählte grüne Bundestagsabgeordnete für Friedrichshain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg Ost, „damit Frauen endlich selbstbestimmt über den Umgang mit ihrer Schwangerschaft entscheiden zu können“.

 

„Gerade die sich abzeichnende vorzeitige Beendigung der Legislaturperiode des Bundestags ermöglicht den einzelnen Abgeordneten, endlich nach Sachkriterien ihre Entscheidungen zu treffen und sich nicht mehr der Fraktions-Disziplin zu unterwerfen“, betont Canan Bayram. „Bis zur geplanten Neuwahl am 23. Februar kann der bestehende Bundestag noch Gesetze beschließen“.

 

Im Kern beinhaltet der vorgelegte Gesetzentwurf des Gruppenantrags, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern neu im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. In der Frühphase der Schwangerschaft (d.h. bis zur 12 Woche nach Empfängnis) ist der mit Einwilligung der Schwangeren durch Ärzt*innen nach Beratung vorgenommene Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig, die Wartezeit von drei Tagen entfällt. Die Schwangere bleibt immer straffrei. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Der Schwangerschaftsabbruch gegen oder ohne den Willen der Schwangeren wird durch neue strafrechtliche Regelungen zum Schutz Schwangerer im neu gefassten § 218 StGB-neu geregelt. Zur umfassenden Sicherstellung der Freiheit zur Willensbildung der Schwangeren werden sowohl die Nötigung, einen Abbruch zu unterlassen als auch die Nötigung zu einem Abbruch, sowie Abbrüche, die ohne oder gegen ihren Willen stattfinden, unter strafrechtlichen Schutz gestellt.

 

Für Nachfragen:

canan.bayram@bundestag.de

030 2277 8144