Der gesetzliche Rahmen für die Neue Wohngemeinnützigkeit ist da. Doch ohne Geld dafür im Haushalt und mit stark begrenzten Anspruchsberechtigten.
Grundsätzlich ist die Neue Wohngemeinnützigkeit eine gute Idee. Um den Neubau, aber auch Investitionen in den Bestand, zugunsten der Menschen mit kleinem und mittleren Einkommen oder Bezieher*innen von staatlichen Transferleistungen, anzukurbeln. Gegen eine dauerhafte Bindung der Wohnung an gemeinwohlorientierte Zwecke und langfristig bezahlbare Mieten soll es Steuererleichterungen und Zuschüsse geben. Denn die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland sinkt Jahr für Jahr. Gleichzeitig gibt der Staat für Kosten der Unterkunft und Wohngeld inzwischen rund 20 Milliarden Euro jährlich aus. Faktisch subventioniert er damit die teuren Mieten. Um wieviel günstiger wäre es, durch gemeinwohlorientiertes Bauen einen Sektor mit bezahlbaren Mieten zu schaffen.
Nun wurde vom Bundeskabinett im Rahmen des Jahressteuergesetzes eine Regelung beschlossen. Entgegen den Vereinbarungen im Koa-Vertrag enthält diese aber nur Steuererleichterungen, keine Zuschüsse. Und gilt nur für bereits bestehende gemeinnützige Unternehmen, nicht aber für Genossenschaften, Baugruppen, Syndikate und Stiftungen. Diese wollen oft einfach nur gemeinwohlorientiert bauen, ohne selbst als Unternehmen das „kleine g“ vor dem Firmennamen zu haben („gGmbH“).
Positiv könnte man vermerken, dass zumindest formale Strukturen für eine Neue Wohngemeinnützigkeit geschaffen werden, die später von einer anderen Regierung per Dekret oder Ähnlichem ausgeweitet werden können, ohne gleich ein neues Gesetz machen zu müssen. Doch wann wäre das? In zehn Jahren? Schon heute ist es ja eigentlich schon viel zu spät.
Die Potenziale der Neuen Wohngemeinnützigkeit können erst wirksam werden, wenn der Kreis der Berechtigten auf alle gemeinwohlorientierten Genossenschaften, Syndikate, Stiftungen und auch sonstige Unternehmen ausgeweitet wird. Und zwar nach inhaltlichen Kriterien, wie sie sich verhalten, und nicht, ob sie formal „gemeinnützig“ sind. Also auf Profit beim Vermieten verzichten. Und dafür sollte der Staat im Haushalt Geld für Zuschüsse zur Verfügung stellen. Dieses Geld wird er in wenigen Jahren durch geringere Transferzahlungen wieder einsparen. Denn ohne Moos nix los …