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PM von Canan Bayram zum angekündigten Gesetz der Union zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen

Pressemitteilung, Strafrecht

Die Union hat angekündigt (siehe Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 10.02.2019), am 12.02.2019 ein Positionspapier abzustimmen, um ein Gesetz zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindesmissbrauch auf den Weg zu bringen.

Der von der Union anvisierte Maßnahmenkatalog zum „Opferschutz“ sieht Strafverschärfungen und den Ausbau von Ermittlungsmethoden vor.

Dazu Canan Bayram: „Die von der Union vorgesehenen Maßnahmen sind untauglich, um einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch zu gewährleisten. Pauschale Forderungen nach Strafverschärfungen verhindern keine Straftaten, sondern sind reine Symbolpolitik. Die Union sieht in ihrem Vorhaben nicht eine Maßnahme vor, die Opfer effektiv schützt oder Straftaten wirksam verhindert. Wichtig ist aber, dass es erst gar nicht dazu kommt, dass Kinder oder Jugendliche physische und psychische Schäden durch Missbrauch erleiden.“

Canan Bayram ist die direkt gewählte grüne Bundestagsabgeordnete im Berliner Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg Ost.

Die Union kündigte an, dass nach ihrer Beschlussfassung im Einzelnen folgende Gesetzesänderungen anvisiert sind:

Beim Cybergrooming (der Kontaktaufnahme eines pädokriminellen Täters in den sozialen Medien mit einem potentiellen minderjährigen Opfer) soll die Strafbarkeit durch eine Vorverlagerung des Versuchstatbestandes ausgeweitet werden. Cybergrooming ist bereits jetzt strafbar. Eine Ausweitung der Strafbarkeit auf das Versuchsstadium ist wirkungslos. Die Einführung einer Strafbarkeit eines sog. untauglichen Versuchs wäre ein Verstoß gegen elementare Grundregeln des Strafrechts.

Die Union will eine Ermächtigungsgrundlage für Ermittler schaffen, die diesen erlaubt, mittels computergenerierten kinderpornographisches Materials Zugang zu Tauschplattformen im Darknet zu erhalten. Dazu Canan Bayram weiter: „Die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie gehört zu den schrecklichsten Straftaten. Die Flut der Bilder stellt die Ermittler bereits jetzt vor eine große Herausforderung. Effektive Verfolgung von Tätern würde bedeuten, dass die Koalition ihre Ankündigungen des Paktes für den Rechtsstaat umsetzt und Personal- und Sachmittel zur Verfügung stellt. Nur dadurch kann Kinderpornographie auch wirklich an der Quelle bekämpft werden.“

Die Union plant erneut die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Damit verkennt die Union aber die Unzulässigkeit der Maßnahme und ist schlicht uneffektiv.

„Auch die geplante Strafverschärfung des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern wird diese Straftaten nicht verhindern. Ebenso zwecklos ist das Vorhaben, wenn es die Ausweitung der Haftgründe für die Untersuchungshaft von Beschuldigten vorsieht.“

Angekündigt ist zudem, Betreiber von Handelsplattformen oder Servern, die der Begehung von Straftaten dienen, zukünftig unter Strafe zu stellen. Dies ist wenig effektiv beim Kampf gegen Kindesmussbrauch. Das Aufkommen von Kinderpornographie im sog. Darknet ist geringer. Ermittler wissen zudem genau, in welchen Bereichen sie Ausschau halten müssen.

„Die Gesetzesvorhaben sollte nicht weiter verfolgt werden – es ist reine Symbolpolitik ist und hilft den Betroffenen nicht. Es müssen Personal- und Sachmittel da sein, damit Täter verfolgt werden können. Opfer müssen ausfindig gemacht werden und Internetprovider zur Löschung der Bilder veranlasst werden – hierzu braucht man Personal. Der Forschungsbereich sollte unterstützt werden zur Analyse über die Bedingung der Entstehung sexueller Gewalt wie auch der Entwicklung besserer Therapieangebote. Es muss vernünftige Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden, damit Menschen mit pädophilen Neigungen nicht erst zu Tätern werden. “

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Canan Bayram
Mitglied des Bundestages

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