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PM von Canan Bayram zur angekündigten“Modernisierung des Strafverfahrens“

Pressemitteilung, Strafrecht

Canan Bayram, MdB, zur angekündigten „Modernisierung des Strafverfahrens“ durch die Bundesregierung – geplant sind massive Einschnitte in Beschuldigten- und Opferrechte

Die Bundesregierung hat „Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens“ beschlossen. In zwölf Punkten plant sie Änderungen im Strafverfahrensrecht.

Dazu erklärt Canan Bayram: „Die Bundesregierung will mit ihrem Eckpunktepapier zur Änderung der Strafprozessordnung die Rechte von Beschuldigten und der Opfer von Straftaten im Verfahren beschneiden. Das lehnen wir ab.“

Canan Bayram ist die direkt gewählte grüne Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg (Ost). Sie ist Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestags.

„Insbesondere halte ich die Regelung zur TKÜ-Befugnis und die geplanten Änderungen zur DNA-Analyse, die Möglichkeit zur Ablehnung von Beweisanträgen und die Bündelung der Nebenklagevertretung für völlig verfehlt“, so Canan Bayram weiter.

Obwohl die Fallzahlen für Einbruchsdiebstähle deutlich zurückgegangen sind, will die Bundesregierung die Möglichkeit für Abhörmaßnahmen auch bei Einbruchsdiebstählen einführen.

Selbst bei der besten DNA-Spur gibt es immer noch die Unsicherheit von 5 Prozent, dass es falsch ist. Damit geraten Menschen in Gefahr, Gegenstand von staatsanwaltlichen Ermittlungen zu sein, ohne dass sie überhaupt Beteiligte im Verfahren sind. Eine solche Gefahr für die Bevölkerung ist verantwortungslos.

Es braucht eine Stärkung von Beschuldigtenrechten und nicht deren Schwächung. Das Recht eines Beschuldigten, Beweisanträge zu stellen, gilt als sein schärfstes Schwert der effektiven Strafverteidigung. Das wird ihm genommen, wenn Strafrichter Beweisanträge einfach mit dem Hinweis auf eine mögliche Verfahrensverzögerung ablehnen können.

Das Leid der Betroffenen von Straftaten muss im Strafverfahren Gehör finden. Der strafprozessuale Opferschutz muss stark ausgestaltet sein. Dazu muss jeder Nebenkläger einen eigenen Anwalt haben dürfen. Die von der Bundesregierung geplante Bündelung der Nebenklagevertretung ist eine faktische Abschaffung der Nebenklage in Teilen.

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Canan Bayram
Mitglied des Bundestages

Deutscher Bundestag
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canan.bayram@bundestag.de
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