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Presseerklärung von Canan Bayram zu Urteil des BGH zu weniger-miete.de

Mieten, Pressemitteilung

Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 285/18) „zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters ‚Lexfox‘ mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (hier: Verfolgung von Ansprüchen aus der ‚Mietpreisbremse‘)“ erklärt Canan Bayram:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute das Geschäftsmodell sogenannter „Legal-Tech-Unternehmen“ gestärkt und zugleich möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufgezeigt.

Das Gericht hat entschieden, dass die im konkreten Fall zu beurteilende Tätigkeit der als Inkassodienstleisterin registrierten Klägerin (noch) von der Befugnis gedeckt sei, Inkassodienstleistungen gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) – nämlich Forderungen einzuziehen – zu erbringen. Der Begriff der „Inkassodienstleistung“ dürfe eher weit verstanden werden, es sei eine großzügige Betrachtung geboten.

Wir begrüßen, dass der BGH in diesem Fall nun Klarheit geschaffen hat.

Die Stärkung der Verbraucherrechte ist nur dann nachhaltig, wenn auch die Durchsetzung verbraucherfreundlich erfolgen kann. Dies hat für uns Priorität. Legal-Tech-Unternehmen können in bestimmten Bereichen dabei helfen.

Die Frage, inwieweit es im Bereich des anwaltlichen Berufsrechts einen Reformbedarf gibt, um einen fairen Wettbewerb zwischen der Anwaltschaft und nichtanwaltlichen Dienstleistern zu gewährleisten, bedarf nun noch der Klärung.