Der Bundesgerichtshof hat gestern letztinstanzlich über die Strafbarkeit des Handels mit CBD-Blüten entschieden. Ein Angeklagter durfte in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt werden, weil er mit CBD-Blüten gehandelt hat.
CBD-Blüten sind Cannabispflanzen mit einem hohen Anteil des nicht psychoaktiven Wirkstoffs Cannabidiol (CBD) und einem sehr niedrigen Anteil des psychoaktiven Wirkstoffs THC. Für diese Art von Blüten gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 0,2% THC, damit der Handel in Deutschland legal ist.
Diesen Grenzwert hat der Angeklagte eingehalten. Dennoch wurde er verurteilt. Damit wird er für etwas bestraft, was es in Berlin in jedem zweiten Späti zu kaufen gibt. Es reiche laut dem Bundesgerichtshof schon die theoretische Möglichkeit, dass die Blüten etwa beim Backen erhitzt werden und so weiteres THC freisetzen könnten.
Klar ist: Nur die ungerechte Kriminalisierung von Cannabis macht solche Urteile möglich. Wir müssen endlich diesen Zustand beenden und Cannabis einschließlich der Vertriebswege legalisieren, wie wir es im Koalitionsvertrag versprochen haben. Die Beibehaltung des Status Quo ist offensichtlich ungerecht.