icon-arrowicon-cardsicon-closeicon-hamburgericon-search

Pressemitteilung von Canan Bayram zum heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum Thema „Upskirting“

Pressemitteilung, Strafrecht

„Upskirting ist widerlich, ich ermutige alle Betroffenen, sich deutlich zu wehren und Anzeige zu erstatten, wenn möglich den Täter wegen der Fotos auch zivilrechtlich in Haftung zu nehmen. Dass die Bundesregierung heute einen zusätzlichen Straftatbestand beschlossen hat, ist allerdings reine Symbolpolitik. Ein spezieller, viel schneller praktisch nützlicher zusätzlicher Ordnungswidrigkeitentatbestand mit hohem Bußgeld wäre die effektivere Reaktion. Stattdessen schiebt die Bundesregierung um der Schlagzeile willen leichter Hand den Grundsatz beiseite, dass Strafrecht nur das letzte und nicht das erste Mittel politischer Reaktion auf gesellschaftliches Fehlverhalten sein kann.“

Canan Bayram ist die direkt gewählte grüne Bundestagsabgeordnete für Friedrichhain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg Ost weiter:

„Ich erinnere an den klugen Satz des Bundesverfassungsgerichts: Das Strafrecht schützt in seinem Kernbereich insbesondere das Leben, die Gesundheit, die Ehre und Würde, das Vermögen sowie die Wahrheit und Redlichkeit im Rechtsverkehr. Es erhält seine verfassungsmäßige Legitimation durch die Erforderlichkeit der Strafbewehrung von Regelverstößen und deren Eignung zum Rechtsgüterschutz. Dabei wird das Strafrecht „als ultima ratio des Rechtsgüterschutzes eingesetzt, wenn ein bestimmtes Verhalten über sein Verbotensein hinaus in besonderer Weise sozialschädlich und für das geordnete Zusammenleben der Menschen unerträglich, die Verhinderung dieses Verhaltens daher besonders dringlich ist.“

 

Canan Bayram
Mitglied des Bundestages

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-78144
Fax: +49 30 227-70143

canan.bayram@bundestag.de
www.bayram-gruene.de