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Pressemitteilung von Canan Bayram zur „Stärkung der Rechte von Gewerbemieter*innen“

Mieten, Pressemitteilung, Wahlkreis

Ein Vergleich des deutschen, französischen, niederländischen und dänischen Gewerbemietrechts durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Deutschen Bundestags.

„Schon länger unterstütze ich die Gewerbetreibenden in meinem Wahlkreis in ihrem Kampf gegen Verdrängung, insbesondere in der Oranienstraße“, sagt Canan Bayram, direkt gewählte grüne Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg (Ost).

„Inzwischen beträgt der Anteil der Miete bis zu einem Drittel des Warenverkaufswerts, das heißt, mit jeder Tasse Café zahlen die Kunden die steigenden Gewerbemieten mit“, führt Canan Bayram weiter aus, „dabei sinkt schon die Kaufkraft der Kunden, weil die steigenden Wohnungsmieten immer weniger Besuche in Cafés zulassen.“

Insofern entstehe ein Teufelskreis, weil überall die hohen Mieten mitbezahlt werden müssen. „Daher bedarf es dringend einer stärkeren Regulierung der Gewerbemieten durch eine Novelle des Gewerbemietrechts, mit dem Ziel einer Stärkung der Mieter*innenrechte“, fordert Canan Bayram.

„Deshalb habe ich beim Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags ein Gutachten über ‚Mieterfreundliche Regelungsmodelle des Gewerbemietrechts‘ in europäischen Nachbarländern angefordert“, ergänzt Canan Bayram. Sie finden es als PDF angehängt.

„Das Gutachten bietet mir die Möglichkeit die verschiedenen Instrumente in den europäischen Nachbarländern auf ihre Übertragbarkeit in das deutsche Gewerbemietrecht zu prüfen, um einen besseren Schutz der Gewerbemieter zu gewährleisten“, sagt Canan Bayram. „Insbesondere finde ich interessant, dass das französische Gewerbemietrecht den gesamten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb an einen Standort koppelt und daraus einen besonderen Schutz für das Handelsgewerbe beziehungsweise den Handwerksbetrieb erreicht.“

„In Frankreich und Dänemark gibt es Mietobergrenzen, die entweder gesetzlich geregelt sind, oder sich an bestimmten Indizes beziehungsweise Mietspiegeln orientieren“, ergänzt Canan Bayram,  „diese könnten auch im deutschen Gewerbemietrecht schnell eingeführt werden, wenn ein Verweis im Gewerbemietrecht auf die Regelungen zur Miethöhe des Wohnungsmietrechts aufgenommen wird.“

Wünschenswert ist für Canan Bayram „auch eine Mindestlaufzeitregelung für Gewerbemietverträge im Sinne des niederländischen unter Ergänzung des französischen Rechts, um sicherzustellen, dass der Charakter von Geschäftsstraßen und die kleinen Geschäfte im Kiez erhalten bleiben und keine Ballermannisierung stattfindet.“