Rechtsstaatlichkeit in der EU bewahren
BundestagEuGH sagt autoritären Tendenzen den Kampf an
Rechtsstaatlichkeit ist einer der wichtigsten gemeinsamen Werte in der Europäischen Union. Denn sie bezeichnet einen Staat, in dem die Grundrechte der Menschen gewahrt werden und staatliches Handeln sich nur innerhalb bestehender Gesetze bewegen muss. Es setzt Gewaltenteilung voraus und verbietet staatliche Willkür. Eines der wichtigsten Elemente des Rechtsstaats ist die Überprüfbarkeit des staatlichen Handelns nach Recht und Gesetz durch unabhängige Gerichte.
Wenn dieses Prinzip bei einem oder mehreren unserer europäischen Nachbarn nicht mehr gewährleistet ist, können wir nicht tatenlos zusehen.
Deswegen begrüße ich, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) dies mit seinem Urteil am vergangenen Mittwoch bestätigt hat:
Zur Entscheidung stand die Rechtmäßigkeit des sog. EU-Rechtsstaatsmechanismus (Konditionalitätsmechanismus). Er knüpft die Auszahlung von EU-Geldern an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien in den Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass bei Nichteinhaltung die Gelder gestoppt werden können. Die Mitgliedstaaten Polen und Ungarn hatten dagegen geklagt und begehrten, dass die Veordnung zur Schaffung des Mechanismus für nichtig erklärt wird, weil er aus ihrer Sicht illegal sei.
Der EuGH wies diese Klage am Mittwoch ab und erklärte damit den Rechtsstaatsmechanismus für EU-Rechtskonform.
Ich halte diese Entscheidung für richtig. Es kann doch nicht sein, dass die EU tatenlos zusieht, wenn die Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten sukzessive abgebaut wird, indem z.B. die richterliche Unabhängigkeit abgeschafft wird.
Klar ist: Die EU ist keine reine Wirtschafts-, sondern auch eine Werte- und Rechtsgemeinschaft. Diese gilt es gemeinsam zu bewahren und gegen autoritäre Tendenzen zu verteidigen.
Jetzt muss die EU-Kommission unverzüglich handeln und entsprechende Verfahren nach dem EU-Rechtsstaatsmechanismus auslösen, um klare Kante gegen den versuchten Abbau der Rechtsstaatlichkeit zu zeigen.