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Rede im Deutschen Bundestag zum Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche

Bundestag, Strafrecht

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von den Koalitionsfraktionen,
wissen Sie überhaupt, was Sie da geregelt haben und uns heute hier vorlegen?

Wenn wir das beschließen, was Sie hier als Gesetzentwurf vorlegen, dann werden bei der Organisierten Kriminalität mit und ohne weißen Kragen die Korken knallen.
Die Kriminellen freuen sich schon darauf; denn sie müssen nicht mehr befürchten, bei ihrer Geldwäsche entdeckt und angeklagt zu werden. Wollen Sie das? Schon im Jahre 2019 sind fast
115 000 Geldwäscheverdachtsmeldungen bei der Financial Intelligence Unit eingegangen, und es werden jedes Jahr mehr. 98 Prozent davon hat die Staatsanwaltschaft eingestellt; also nur in 2 Prozent der Fälle wurde überhaupt ein Verfahren eingeleitet. Sie wollen jetzt den Geldwäschetatbestand auf jede mögliche Vortat ausweiten. Durch Ihren Gesetzentwurf wird die Suche nach dem
schmutzigen Geld als Nadel im Heuhaufen durch mehr Heu, das Sie da noch reingeben, aussichtslos. Das können Sie doch nicht wirklich wollen!

Der All-Crimes-Ansatz ist gut und hilfreich, wenn man ihn dort anwendet, wo er Sinn macht. Deswegen wollen wir von Bündnis 90/Die Grünen ihn in Zusammenhang mit der selbstständigen Einziehung regeln – das haben wir in unserem Entschließungsantrag deutlich gemacht –, weil man damit jedes illegal erworbene Vermögen einziehen kann – unabhängig davon, ob jemand bereits verurteilt wurde oder nicht. Wenn wir die Verbrecher ermitteln wollen, müssen wir der Spur des Geldes folgen und müssen ihnen den Geldhahn zudrehen, meine Damen und

Klar ist für uns: Verbrechen darf sich nicht lohnen. Wir müssen aber die Realität betrachten. Das Bundesfinanzministerium hat deutlich gemacht: Das Geldwäschevolumen beläuft sich auf etwa 100 Milliarden Euro pro Jahr. Davon fließen allein 20 Milliarden Euro in Immobilien. Und wir wissen nicht, ob das alles ist. In einem MafiaProzess, der derzeit in Italien läuft, sagt ein Staatsanwalt: In Deutschland kann jemand mit Geldkoffern aufkreuzen, und niemanden interessiert es, womit der sein Geld verdient hat. – Daraus folgt für mich: Wir müssen verhindern, dass das schmutzige Geld aus diesen Koffern durch Immobilienkäufe in Deutschland gewaschen wird, meine Damen und Herren.

Es kann doch nicht sein, dass die Mieterinnen und Mieter in meinem Wahlkreis Friedrichshain – Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost oder sonst irgendwo in Deutschland ihre Miete an Mafiosi zahlen, die davon Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Italien bestechen oder diese – wahlweise – abknallen. Außerdem brauchen wir ein transparentes Immobilienregister. Dann wissen wir endlich, wem die Häuser gehören. Bis heute konnte mir niemand erklären, warum man Grundstücke mit Bargeld bezahlen können muss. Das wollen wir verbieten, meine Damen und Herren.

Solange Sie von der CDU den Immobiliensumpf nicht trockenlegen wollen, solange werden Sie die Geldwäsche nicht bekämpfen können. Und das wissen Sie auch. Aber warum wollen Sie das nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen? Wenn es Ihnen ernst wäre mit der Geldwäschebekämpfung, dann würden Sie unserem Entschließungsantrag zustimmen. Wir von Bündnis 90/Die Grünen wollen
Geldwäsche bekämpfen – aber richtig!