Rede von Canan Bayram im Bundestag zum Gesetz zur Dokumentation der Hauptverhandlung
Bundestag, Strafrecht, Videos17.11.2023
Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert das Recht auf ein faires Verfahren. Und es stellt sich die Frage, ob das Fehlen jeglicher Inhaltsdokumentation mit dem Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahren vereinbar ist. Diese Frage hat die Sachverständige von Galen in der öffentlichen Anhörung aufgeworfen. Sie ist der Ansicht, es gehe hierbei nicht um ein Nice-to-have. Wenn wir das nicht dokumentierten, hätten wir ein echtes Rechtsstaatsdefizit.
(Dr. Martin Plum [CDU/CSU]: Da war der Sachverständige anderer Meinung!)
Und der Sachverständige Professor Mosbacher sagte:
„Der Gesetzesentwurf“
– den wir heute gemeinsam miteinander beraten –
„beendet die nur historisch erklärbare Besonderheit, dass bei der erstinstanzlichen Verhandlung von Schwerkriminalität – anders als in allen anderen gerichtlichen Verfahren in Deutschland und weitgehend in Europa – keine Dokumentation des Inhalts der Beweisaufnahme erfolgt.“
Wir wissen: Nicht alle in der Richterschaft haben sich diese Veränderung gewünscht, meine Damen und Herren; aber sie wird – und das will ich hier ausführen – gerade für die Richterschaft Vorteile haben. Davon bin ich überzeugt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Dr. Martin Plum [CDU/CSU]: Die Richter nicht!)
Mit dem Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz führen wir eine Tonaufzeichnung ein. Diese Tonaufzeichnung wird in ein Transkript umgewandelt. Dieses Transkript wird dann allen Verfahrensbeteiligten zugänglich sein. Es kommt dadurch zu einer objektiven Aufzeichnung. Das wird dazu führen, Streitigkeiten zu vermeiden, und dadurch wird der Rechtsfrieden gestärkt, meine Damen und Herren.
Herr Müller – Sie werden ja nach mir reden –,
(Axel Müller [CDU/CSU]: Schicksal!)
Sie werden wieder betonen, dass Ihr Dialekt aus Baden-Württemberg noch nicht transkribiert werden kann. Aber eigentlich ist diese Region dafür bekannt: „Wir können alles. Außer Hochdeutsch.“ Ich verlange gar nicht von Ihnen, dass Sie jetzt Hochdeutsch lernen. Aber warum setzen Sie sich eigentlich nicht in Baden-Württemberg dafür ein, dass Firmen Transkriptionssoftware auf den Weg bringen, die sogar Ihren Dialekt transkribieren kann? Das wäre mal ein Fortschritt, den ich Ihnen wünschen würde.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Sonja Eichwede [SPD])
Ebenso wichtig wie der Rechtsfrieden sind die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger; denn jeder Mensch hat ein Recht auf ein faires Verfahren. Das Strafprozessrecht erlaubt tiefgreifende Grundrechtseingriffe, Eingriffe in die Freiheit des Menschen. Mit dem Gesetz werden Beweisaufnahmefehler minimiert, wird die Transparenz der Justiz gefördert. Damit wird es die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen in der Bevölkerung steigern, meine Damen und Herren. Und auch die Kritikerinnen und Kritiker können aufatmen; denn besonders sensible Prozesse müssen nicht aufgezeichnet werden. Insoweit haben wir unser Gesetz angepasst. Auch wird es Löschfristen für die Tonaufnahmen geben.
Sie sehen: Dieses Gesetz ist wohlüberlegt und bringt Fortschritt; denn es räumt mit Unklarheiten vor Gericht auf. Dafür haben wir als Fortschrittskoalition viele Jahre gekämpft.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie der Abg. Sonja Eichwede [SPD] – Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Da lachen ja Ihre eigenen Leute!)
„Fortschritt“ heißt: positive Entwicklung; sie ist das Ziel unseres Gesetzes. Uns liegt eine solche Entwicklung am Herzen. Daher bitte ich Sie, uns auf dem Laufenden zu halten, ob sich unsere Erwartungen in der Praxis erfüllen lassen. Und haben Sie vielen Dank für Ihren täglichen Einsatz im Dienste des Rechtsstaates. Ich danke allen Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Anwältinnen und Anwälten. Besonders danke ich heute Herrn Professor Mosbacher, der nicht nur unser Sachverständiger war, sondern auch diese Debatte von der Zuschauertribüne aus beobachtet.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)
Vizepräsidentin Yvonne Magwas:
Dr. Petra Sitte hat nun für Die Linke das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)