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Rede von Canan Bayram im Deutschen Bundestag zum Thema Strafgesetzbuch & Cybergrooming

Bundestag, Strafrecht

Guten Morgen, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen Kinder effektiv vor sexuellem Missbrauch schützen. Sexueller Missbrauch – lassen Sie mich das vorab sagen, weil es immer wieder betont werden muss – ist die richtige Bezeichnung, der verharmlosende Begriff der Kinderpornografie ist es nicht; denn hinter jeder Missbrauchsabbildung steckt ein realer Missbrauch.
Wir beraten heute einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Sexualstrafrechts. Der Entwurf besteht nach Ergänzungen durch die Koalition aus drei Elementen:

Erstens enthält er eine Klarstellung, dass bei sexueller Belästigung nach § 184i Strafgesetzbuch diese Tat auch dann im Schuldspruch zu berücksichtigen ist, wenn sie
mit schwereren anderen Straftaten außerhalb von Sexualdelikten einhergeht. Das ist sinnvoll und wird von der grünen Bundestagsfraktion unterstützt.

Zweitens sollen zur Überführung von Sexualstraftätern die Ermittlungsbefugnisse verbessert werden. Trotz unserer Bedenken gegen die Keuschheitsprobe halten wir die Ermittlungsbefugnis bei rechtsstaatlicher Einhegung und Begrenzung auf Ausnahmefälle für vertretbar und stimmen auch hier zu. Ich will schon feststellen, dass wir uns insoweit überwunden haben, weil uns das Ziel des Schutzes der Kinder hier wichtiger ist.

Drittens geht es um die Ausdehnung der Versuchsstrafbarkeit beim sogenannten Cybergrooming, bei dem digitalen Einwirken von Erwachsenen auf Kinder mit der Absicht, das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen oder Missbrauchsmaterial herzustellen. Angesichts der bestehenden Möglichkeiten der Gefahrenabwehr und der Strafermittlungen lehnen wir aber eine weitere Vorverlagerung der Strafbarkeit auf den Versuch eines Versuchs ab, meine Damen und Herren.

Auch beim Cybergrooming kommt es vor allem auf ausreichende und qualifizierte Ermittlungskapazitäten und die Nutzung der bestehenden Ermittlungsmöglichkeiten an; das ist das Entscheidende.
Wir wollen keine Verlagerung des Strafrechts in das polizeiliche Gefahrenabwehrrecht; das lehnen wir ab. In der Anhörung hat auch keiner der Praktiker belastbare Informationen dafür vortragen können, dass die bestehenden Ermittlungsmöglichkeiten nicht funktionieren würden. Diesen Beweis sind sie schuldig Die Ausdehnung der Strafbarkeit lehnen wir dagegen ab und haben deshalb zu dieser Änderungsziffer des Gesetzentwurfs getrennte Abstimmung beantragt. Bei der Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf insgesamt wird sich die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen enthalten.

17.01.2020

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