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Rede von Canan Bayram zu „Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwendung öffentlicher Mittel“

Bundestag

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD gibt ein Stück weit vor, etwas lösen zu wollen. Bei näherem Betrachten fällt auf, dass die Lösung nicht im Gesetzentwurf steht, dass aber viele neue Probleme aufgeworfen werden, weil durch das Gesetz ein bestehendes Regelwerk, ein bestehendes System aus Institutionen geschwächt wird, die teilweise neue Rollen übernehmen sollen. Darüber wollen wir gerne im Rechtsausschuss beraten. Ob danach der Kollege Reusch zufriedener sein wird, als er es bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs in seiner Rede war, können wir ihm nicht versprechen. Aber das liegt auch an dem Gesetzentwurf. Herr Kollege Reusch, Sie können von uns wirklich nicht erwarten, dass wir den nicht so schönen Gesetzentwurf Ihrer Fraktion schönschreiben; denn das ist nicht unsere Rolle in diesem Haus.

Ich will auf die einzelnen Aspekte eingehen. Ich fange mit dem Bundesrechnungshof an, den Sie sozusagen als eine Unterstützungsbehörde für die Staatsanwaltschaft aufbauen wollen. Das ist befremdlich gegenüber dem bisherigen Auftrag. Tatsächlich müssten wir uns nicht nur fragen: „Wollen wir das überhaupt?“, sondern auch: „Können die das überhaupt?“ Das ist der erste Aspekt. In Ihrer Rede haben Sie des Weiteren gesagt, die Staatsanwaltschaft brauche dann Zuarbeit und eine Anzeigepficht; dadurch werde es einfacher, der Aufgabe zu genügen, und das motiviere die Staatsanwaltschaft. Da stellt sich die Frage, warum Sie als ehemaliger Staatsanwalt des Landes Berlin tatsächlich meinen, dass Ihr Gesetzentwurf bei der Staatsanwaltschaft auch auf Kritik stoßen wird, sodass man diese zusätzlich motivieren muss. Herr Kollege, dazu können Sie uns im Rechtsausschuss etwas erzählen.

Ein anderer Aspekt, den Sie aufgeführt haben, ist der Amtsträger.Dabei bleibt recht unklar, was genau das bewirken soll. Es gibt Entscheidungen, in denen festgestellt wird, dass die Beamten vielleicht Fehler gemacht haben, dass sie aber bei dem, was sie gemacht haben, uneigennützig gehandelt haben. Das ist ein Aspekt, der die Betrefenden letztendlich entlastet. Ihr schematischer Grundsatz „Jeder Fehler wird hart bestraft“ entspricht nicht unserem Rechtsstaatsprinzip in seiner Diferenziertheit und Verhältnismäßigkeit. Allein das wäre ein Grund, Ihren Gesetzentwurf abzulehnen.

Dann kommen wir zu dem, was wir machen könnten. Das lassen Sie komplett außen vor.Wenn jemand etwas einbringt, um das bestehende System zu verbessern, erwarte ich eigentlich, dass der Betrefende das bestehende System auch einmal darstellt. Ich will drei Aspekte herausstellen, die nach meiner Meinung zeigen, dass wir schon auf einem guten Weg sind, dass wir aber noch ein bisschen mehr machen könnten. Wir als Haushaltsgesetzgeberinnen und -gesetzgeber wollen die Steuern sicherlich nur im Sinne der von uns beschlossenen Gesetze verwendet wissen. Das Haushaltsgesetz ist schließlich ein Gesetz, das wir beschließen. Es soll so angewendet werden, wie wir es beschlossen haben. Jeder Cent zugunsten der Aufgaben, die wir gesetzlich defnieren, soll auch dort ankommen; es liegt doch in unserem ureigenen Interesse, dass das passiert. Deswegen haben wir eine Systematik aus Antikorruptionsrichtlinien, in denen genau deutlich gemacht wird, wie wir dem entgegenwirken wollen. Wir wissen, dass natürlich überall dort, wo viel Geld ausgegeben wird, Fehler passieren und Missbrauchsanfälligkeit besteht. Das ist etwas, was wir genauer betrachten müssen. Das spielt übrigens im Moment auch beim BAMF-Skandal eine große Rolle; denn bestimmte Prinzipien, die in den Antikorruptionsrichtlinien festgelegt sind, wurden dort aufgrund der Umstände wahrscheinlich nicht minutiös eingehalten.

Was uns von Bündnis 90/Die Grünen besonders wichtig ist, ist ein Lobbyregister, in dem deutlich wird, wer in wessen Interesse handelt. Ein solches Register würde uns ermöglichen, der Frage nachzugehen, wo die Steuergelder, die wir zu verantworten und zu verwalten haben, tatsächlich ausgegeben werden, und die Wirksamkeit der Mittel zu überprüfen. Transparenz hilft. Transparenz ist das Instrument, das ermöglicht, später zu entscheiden, was zu folgen hat.

Ein letzter Aspekt, der hier noch nicht angesprochen wurde, ist der Whistleblower-Schutz. Es gibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, die sich nicht trauen, darüber zu reden, was falsch läuft. Wenn wir denen Schutz vor strafrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Verfolgung ermöglichen würden, dann würden sie uns die Informationen geben, die es bräuchte, damit Staatsanwalt und Gerichte tätig werden können.

Sie sehen: Es gibt viele Möglichkeiten, wie wir tatsächlich besser werden können, um das Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Aber Ihr Antrag, der Antrag der AfD, leistet dazu leider keinen Beitrag. Dennoch würde ich gerne im Rechtsausschuss mit Ihnen noch ausführlicher darüber beraten. Danke schön.

Den kompletten Plenarverlauf können Sie hier nachlesen.