icon-arrowicon-cardsicon-closeicon-hamburgericon-search

Rede von Canan Bayram zum Gesetzentwurf „Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen“

Bundestag, Bürger*innenrechte

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Die meisten Vorredner haben schon sehr nüchtern festgestellt, dass es sich hier um eine Problemlage handelt, die sich, glaube ich, keiner vorstellen kann und will. Es gibt nämlich Situationen, in denen Zwang angewendet werden muss, und Situationen, in denen Menschen, die schon in ihrer Freiheit eingeschränkt sind, noch weiter in ihrer Freiheit – bis hin zur Bewegungslosigkeit – eingeschränkt werden. Schon die Vorstellung ist für uns alle grauenhaft, glaube ich. Darüber müssen wir uns überhaupt nicht austauschen. Allein, die Frage ist: Wo sind die Grenzen, und wie definieren wir als Gesetzgeber die Grenzen, in denen das legal gemacht werden darf?

Wenn wir uns das Gesetz anschauen, stellen wir fest, dass schon die Überschrift eine Täuschung ist. Es ist wirklich nicht in Ordnung, das Gesetz „Stärkung der Rechte“ zu nennen, auch wenn es aktuell in dieser Koalition immer wieder Gesetze gibt, die zwar eine positiv klingende Überschrift haben, deren Inhalt aber Freiheitsrechte einschränkt. Ich glaube, es wäre ein erster Schritt, das Gesetz nach dem Inhalt zu nennen, nämlich „weitere Einschränkung von Freiheitsrechten“ statt „Stärkung der Rechte der Betroffenen von Fixierungen“.

Herr Kollege, Sie sagen, Sie wollen das möglichst schnell durchs parlamentarische Verfahren bringen. Ich hoffe, Sie haben verstanden, dass die meisten Kollegen das lieber gründlich beraten wollen. So habe ich jedenfalls auch den Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion verstanden. In der Tat hat auch meine Vorrednerin gesagt: Der Lebenssachverhalt, für den wir Regelungen treffen müssen, ist so ernst und so wichtig, dass wir es uns wirklich schwer machen sollten, zu Regelungen zu kommen. Wir dürfen die Abwägung zwischen der Freiheit und dem Eingriff bzw. der Einschränkung von Freiheit nicht leichtfertig vornehmen, sondern müssen sehr gewissenhaft prüfen.

Dann kommt man nicht vorbei an der Kritik, die der Richterbund hat. Wir werden in einer Anhörung – ich hoffe, dass wir das gemeinsam leisten – die verschiedenen Perspektiven beleuchten. Der Richterbund hat, finde ich, in einer sehr ausführlichen Stellungnahme – ich will hier noch mal betonen, dass diese Stellungnahme schon aus dem August letzten Jahres ist; umso peinlicher ist, dass sich davon kaum etwas in dem Gesetz wiederfindet – vieles kritisiert. Auch die Verbände und selbst die Länder, die in der Umsetzung eine sehr wichtige Rolle übernehmen müssen, haben es kritisiert. All diese Beteiligten sollten wir hören, bevor wir so weitgehend in Rechte von Betroffenen eingreifen, die sich größtenteils nicht wehren können.

Danke schön.

Den kompletten Plenarverlauf können Sie hier nachlesen.