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Schwarzfahren entkriminalisieren

Bundestag, Strafrecht, Wahlkreis

„Warum ist Falsch-Parken eine Ordnungswidrigkeit, aber das Fahren ohne Fahrschein eine Straftat?“ fragte ich heute (Freitag, den 20. April) im Plenum des Bundestags. „Eine Herabstufung von Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit würde eine Erleichterung für alle Seiten bedeuten“, führte ich weiter aus. Deshalb bringt meine Fraktion von Bündnis 90/Grüne einen entsprechenden Gesetzentwurf (Drucksache 19/1690) ein und hofft auf die Zustimmung einer Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestags.

Hier die Rede voller Länge:

Nicht nur für die Betroffenen bedeutet die Entkriminalisierung eine Erleichterung, auch für die Justiz würde viel unnötige Arbeit wegfallen. Insbesondere die Gefängnisse würden entlastet. Bis zu einem Drittel der Gefangenen sitzen ein, weil sie mangels Geldes, das ihnen ja schon beim Kauf eines Fahrscheins fehlte, Ersatzfreiheitsstrafen absitzen müssen. Die aktuelle Gesetzgebung bestraft diese Menschen doppelt, anstatt die Ursachen zu bekämpfen.

„Es gibt ein Recht auf bezahlbare und attraktive Mobilität für Alle. Sollte es einen kostenlosen ÖPNV in Deutschland geben, hätte sich die Debatte um Strafen erledigt“ betonte ich nach vorne blickend.