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Sorge um Soldat*innen im Irak

Bundestag, Friedenspolitik

Zur Sicherheitslage der Soldat*innen der Bundeswehr in Bagdad und Erbil (Irakisch-Kurdistan) habe ich am 18. Dezember die Bundesregierung gefragt

Ebenfalls habe ich die Bundesregierung gefragt, welche Vorbereitungen die Bundesregierung trifft, um in jeder Lage ihrer Fürsorgepflicht für deutsche Soldatinnen und Soldaten nachkommen zu können.

Hier der Auszug aus dem vorläufigen Protokoll des Deutschen Bundestags vom Mittwoch, den 18. Dezember 2024 (20. Wahlperiode, 206. Sitzung, Seite 26591):

Mündliche Frage 13 von Canan Bayram MdB am 18.12.2024 – Antwort der Bundesregierung durch die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Verteidigung Siemtje Möller:

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Wir verlassen den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Zur Beantwortung steht bereit Frau Parlamentarische Staatssekretärin Siemtje Möller. Ich rufe die erste Frage hierzu auf, nämlich die Frage 13 der Abgeordneten Canan Bayram, Bündnis 90/Die Grünen:

„Wie schätzt die Bundesregierung nach den aktuellen Ereignissen in Syrien die Sicherheitslage für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in der Region ein (siehe dazu: www. bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeswehr-irakverlaengert-2309292), und welche Vorbereitungen trifft die Bundesregierung, um in jeder Lage ihrer Fürsorgepflicht für deutsche Soldatinnen und Soldaten nachkommen zu können?“

Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

Siemtje Möller, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung:

Herr Präsident! Verehrte Kollegin, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Im Irak, in Jordanien, auf Zypern sowie im Roten Meer und im Golf von Aden ist die Bedrohungs- und Sicherheitslage derzeit unverändert. Die aktuellen Entwicklungen in Syrien haben derzeit keine negativen Auswirkungen auf die deutschen Kontingentanteile. Die Aufträge dort werden unverändert fortgeführt. Wir beobachten die Entwicklung weiterhin dort sehr genau und haben über unsere stehenden Eventualfallplanungen die Möglichkeit, rasch und lageangepasst auf Entwicklungen zu reagieren. Die aktuellen Entwicklungen in Syrien verdeutlichen die Notwendigkeit unseres fortgesetzten Anti-IS-Engagements in der Region.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank. – Frau Kollegin, Sie haben eine Nachfrage. Bitte.

Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, letzte Woche war ja eine Delegation aus dem Verteidigungsausschuss im Irak. Dort wurde uns berichtet, dass seitens der Amerikaner time-based ein Abzug aus dem Irak, also aus dem Zentralirak, im nächsten Jahr, 2025, beabsichtigt ist. Meine Frage wäre: Kann es sein – weil es ja ein Time-based-Abzug ist –, dass es schon vor diesem Abzugsdatum eine andere Sicherheitslage dergestalt geben kann, dass sich das auf die Sicherheit der deutschen Soldaten vor Ort auswirkt?

Siemtje Möller, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung:

Herr Präsident! Frau Kollegin, ich danke Ihnen für die Frage. – Es ist absolut richtig, dass es zu Gesprächen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der irakischen Regierung gekommen ist, die zu einer Vereinbarung geführt haben, dass es zu einer konditionierten bzw. gestaffelten Rückführung von Kräften und einer Beendigung des Counter-Daesh-Mandats – des „Anti-IS-Mandats“ – gekommen ist.

Zu Spekulationen, wie und ob das dann beschleunigt fortgeführt werden könnte, kann ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt keine Ausführungen machen, da wir noch keine Schwerpunkte der amerikanischen Außen- und Sicherheitspolitik kennen, bevor Donald Trump, der zukünftige Präsident der Vereinigten Staaten, im Amte ist. Wir beobachten dementsprechend einfach die Entwicklungen dort und haben die Situation unserer Soldatinnen und Soldaten stets im Blick.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank. – Sie haben eine weitere Nachfrage, Frau Kollegin. Bitte.

Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Soldaten sind ja aufgrund eines Parlamentsbeschlusses dort vor Ort. Insoweit wäre meine Frage: Gibt es Kriterien – und, wenn ja, welche –, wann das Parlament gegebenenfalls erneut über diesen Einsatz befinden müsste, weil sich die Situation vor Ort ändert?

Siemtje Möller, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung:

Das Parlament hat einer Verlängerung des „Irakmandates“ zugestimmt, gewissermaßen mit einem Zeitpuffer, sodass wir flexibel auf die möglichen Veränderungen im Irak reagieren können. Das Parlament hat bisher bei allen Eventualplanungen immer Handlungsfähigkeit bewiesen. Ich danke in dem Zusammenhang für die stets gute Zusammenarbeit mit dem Parlament zum Wohle und zur Sicherheit sowohl der Menschen in der jeweiligen Region als auch der Soldatinnen und Soldaten.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank. – Gibt es dazu weitere Nachfragen? – Das sehe ich nicht.

[Ende des Protokolls zu dieser Frage]