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Staatliche Pflicht zum Schutz vor Diskriminierung

Antidiskriminierung, Bundestag, Bürger*innenrechte

Zur geplanten Ergänzung des Grundgesetzes

Obwohl es keine unterschiedlichen menschlichen „Rassen“ gibt, findet sich dieser Begriff in unserer Verfassung. So heißt es  in Art. 3 Abs. 3 S. 1 Grundgesetz:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Das wollen wir als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht weiter hinnehmen. Daher haben wir einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der dieses Problem angeht:

1. Wir wollen, dass das Wort „Rasse“ aus Art. 3 Grundgesetz durch das Wort „rassistisch“ ersetzt wird.

Denn damit bezieht sich die Form der Diskriminierung nicht mehr auf die Betroffenen, sondern auf die Ideologie des Diskriminierenden.

Dies dürfte auch im Sinne der Väter und Mütter des Grundgesetzes sein. Sie nahmen damals den Begriff der „Rasse“ auf, um der NS-Rassenideologie entgegenzutreten und für verfassungswidrig zu erklären, nicht um diesen in der Gesellschaft zu verfestigen.

2. Doch das ist uns noch nicht genug:

Wir wollen, dass es eine staatliche Verpflichtung gibt, den Betroffenen Schutz vor Diskriminierung zu gewähren. Deswegen wollen wir den Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz um diesen Satz ergänzen:

„Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Dies würde klarstellen, dass sämtliche Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Deutschland verfassungsrechtlich geächtet sind. Staatlicherseits müsste den Betroffenen dann gegen jede Form gruppenbezogener Anfeindung und Abwertung Schutz geboten werden.

Gerade diese Pflicht zum Schutz vor Diskriminierung ist wichtig, damit Gerichte in Einzelfällen bessere Urteile fällen und die alltägliche Rechtsprechung so positiv verändern können. Dies würde die Position für Betroffene tatsächlich verbessern.