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Steckersolaranlagen – Das kleine Kraftwerk für jeden Balkon

Bundestag, Mieten

Jetzt haben auch Mieter*innen einen Anspruch, eine Anlage zu installieren

Endlich ist es soweit: am 4. Juli 2024 haben wir im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen beschlossen. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich insbesondere eine gute Nachricht für Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen – und für das Klima.

Balkonkraftwerke sind eine Erfolgsgeschichte. Mittlerweile wurden schon mehr als 550.000 Steckersolargeräte bei der Bundesnetzagentur registriert, davon 273.000 im Jahr 2023. Und die Nachfrage ist weiterhin groß: Von Januar bis Mai 2024 wurden Steckersolaranlagen mit einer Leistung von rund 150 MWp (Megawattpeak, eine im Bereich Photovoltaik gebräuchliche Bezeichnung für die elektrische Leistung von Solarzellen) neu installiert. Das entspricht einer Steigerung von 69 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Und jetzt wird es noch einfacher, eine solche Anlage auf dem heimischen Balkon aufzustellen: Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am 4. Juli 2024 beschlossen, dass Mieter*innen und Eigentümer*innen in einer Wohneigentumsgemeinschaft einen Anspruch haben, eine solche Anlage auf dem Balkon aufstellen zu dürfen.

Bereits mit dem im April verabschiedeten Solarpaket hatte der Bundestag die Nutzung und Anmeldung von Steckersolaranlagen deutlich vereinfacht. Diese müssen seitdem nur noch in einer Datenbank der Bundesnetzagentur eintragen werden, die verpflichtende Anmeldung beim Netzbetreiber ist entfallen.

Die Regelungen gelten für Photovoltaikanlagen mit einer Modulleistung von bis zu 2.000 Watt und einer Wechselstrom-Anschlussleistung von maximal 0,8 kVA (dies wird oft mit „800 Watt“ interpretiert). Zudem dürfen Steckersolargeräte bereits genutzt werden, bevor alte Stromzähler gegen neue elektronische ausgetauscht wurden. Übergangsweise darf sich der Zähler also rückwärts drehen, wenn überschüssiger Solarstrom ins Netz eingespeist wird.

Mit diesen Bestimmungen wird vielen Menschen nicht nur die Möglichkeit, sondern ein Anspruch darauf gegeben, am Kampf gegen den Klimawandel aktiv mitzuwirken. Und das ohne Verzicht und Opfer, wie es uns Leugner des Klimawandels immer weismachen wollen. Der Einsatz eines Balkonkraftwerks amortisiert sich bereits nach drei bis sechs Jahren.

Über 100.000 Menschen hatten die Solarwende in einer Petition 2023 gefordert. Es ist wichtig, dass der Kampf gegen den Klimawandel auf breite Akzeptanz trifft. Und es ist großartig, wenn die Menschen ihn buchstäblich in die eigenen Hände nehmen und ihren Beitrag leisten, indem sie z.B. eine Solaranlage auf den Balkon stellen. Nur mit dem Engagement von uns allen kann der Kampf erfolgreich sein, und können die Klimaziele erreicht werden.