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Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften von der Politik stärken

Bundestag, Strafrecht

Transparente Voraussetzungen für Anweisungen durch Justizministerien schaffen

Terrorismusfinanzierung, Raubüberfälle, Geldwäsche – die organisierte Kriminalität ist über europäische Landesgrenzen hinweg aktiv. Um sie effektiv zu bekämpfen ist eine länderübergreifende Kooperation der Strafverfolgungsbehörden notwendig. Der Europäische Haftbefehl ist dabei eins der wichtigsten Instrumente, denn es erlaubt die unkomplizierte Überstellung von Straftätern von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen.

Am 27. Mai 2019 entschied jedoch der Europäische Gerichtshof, dass die deutschen Staatsanwaltschaften einen solchen Europäischen Haftbefehl nicht ausstellen dürfen. Grund dafür ist das umstrittene Weisungsrecht der Justizministerien. Aus diesem Grund gelten die deutschen Staatsanwaltschaften – im Gegensatz zu ihren Schwesterbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten – als nicht unabhängig. Dieser Missstand wurde auch im Rechtstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission im September 2020 nochmals angeprangert. Denn die Entscheidung, einen Europäischen Haftbefehl zu erlassen, muss allein von den Justizbehörden und ohne Berücksichtigung politischer Erwägungen getroffen werden.

Seitdem wurden die Europäischen Haftbefehle in Deutschland provisorisch – ohne eine eindeutige gesetzliche Regelung – von den Gerichten ausgestellt.

Jetzt will die Bundesjustizministerin die Zuständigkeit für Europäische Haftbefehle wieder auf die Staatsanwaltschaft übertragen, ohne jedoch deren Unabhängigkeit zu stärken. Stattdessen sollen lediglich Weisungen der Justizministerien in Fällen der EU-Zusammenarbeit verboten werden.

Das halte ich für die falsche Lösung.

Schon direkt im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs habe ich mit meiner Fraktion einen Antrag auf Reform der Rechtsstellung der deutschen Staatsanwaltschaften in den Bundestag eingebracht.

Darin fordern wir die Bundesregierung auf, die Zuständigkeit für den Europäischen Haftbefehl gesetzlich auf die Gerichte zu übertragen.

Das Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften soll dennoch grundlegend eingeschränkt werden. Weisungen sollen nur dann erlaubt sein, wenn die Staatsanwaltschaft evident rechtsfehlerhafte Entscheidungen trifft oder ihr Ermessen nicht oder fehlerhaft gebraucht. Dabei soll die Ausübung des Weisungsrechts an transparente Voraussetzungen geknüpft werden.

Nur auf diese Weise kann eine hinreichende Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz sichergestellt werden. Denn in einem Rechtsstaat darf der Anschein der politischen Einflussnahme auf die Justiz nicht entstehen.

Den vollständigen Antrag findet ihr hier.