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Viel zu spät und viel zu wenig

Bundestag, Mieten

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird etwas schwerer – doch weiterhin gibt es viel zu viele Ausnahmen

Diesen Freitag ist die seit langem überfällige Reform des Baugesetzbuches , etwas sperrig „Baulandmobilisierungsgesetz“ genannt, im Bundestag von den Parteien der Großen Koalition verabschiedet worden. Darin enthalten ist ein Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, der in vielen deutschen Innenstädten dieses Geschäftsmodell auf den Rücken der Mieter*innen zumindest erschweren könnte.

Doch ist das Glas nun schon gleich halb voll? Neben kleinen Verbesserungen (wie zum Beispiel der Verlängerung der Vorkaufsfrist von zwei auf drei Monate) muss erst mal die jeweilige Landesregierung einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen, damit das Gesetz greifen kann. Und weiterhin steht im neu geschaffenen Paragraf 250, „die Genehmigung ist zu erteilen, wenn (…) das Wohneigentum oder Teileigentum zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mieter veräußert werden soll.“ Eine Gummi-Formulierung, die ähnlich auch schon jetzt in den Milieuschutzgebieten gilt, und grün regierte Verwaltungen zwingt, die Erlaubnis zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erteilen. „Selbstverständlich“ behauptet jeder Immobilienbesitzer im Antrag, nur an die Mieter verkaufen zu wollen, doch leider, leider stellt sich nach einigen Jahren heraus, dass die Mieter den Preis von etlichen tausend Euros pro Quadratmeter Wohnfläche nicht zahlen können (zum Beispiel 4.800 Euro bei Riemers Hofgarten). Wird dann die Genehmigung widerrufen? Oder eben doch an einen Interessenten mit dem nötigen Kleingeld verkauft?

Deshalb wollen wir Grünen im Bundestag genau diese Ausnahmereglung ersatzlos streichen, wie wir in einem Entschließungsantrag fordern, den auch ich mit unterzeichnet habe.

Entschliessungsantrag Grüne BT zur Novellierung Baugesetzbuch am 7. Mai 2021 – DS 19-29412

Darin weisen wir auch auf all‘ die anderen Punkte hin, die in dem Gesetz fehlen. Darunter zum Beispiel, dass die kommunalen Vorkaufsrechte auch bei Zwangsversteigerungen und Share Deals greifen und dass den Kommunen „das Vorkaufsrecht zum niedrigeren Preis des Ertragswertverfahrens statt dem spekulativen Marktpreis“ ermöglicht werden muss.

Die Bezirke und Kommunen brauchen nicht nur drei, sondern mindestens vier Monate Zeit zur Prüfung des Vorkaufrechts, und dies erst gezählt ab dem Tag des Vorliegens der erforderlichen Unterlagen. Außerdem wollen wir das Recht zum Vorkauf auch auf Mieter-Genossenschaften und Dach-Genossenschaften ausweiten.

Nicht nur eine Höchstzahl von Ferienwohnungen in einem Wohn- und Mischgebiet ist unser Ziel, wir streben auch die „Festlegung von lokalen Mietlimits in den Regelungen für Sanierungs- und Erhaltungsgebiete“ an.

Denn die Einkaufstour der Immobilienhaie geht weiter. Somit lassen die Parteien der Großen Koalition eine Menge unerledigter Aufgaben zurück, die dann ab Herbst eine neue Regierung anpacken muss. Damit die Mieter*innen wirklich geschützt sind!