Den interfraktionellen Antrag von Ampel und Union kann ich nicht unterstützen, weil er nicht fortschrittlich ist und wissenschaftlichen Standards widerspricht
Im Deutschen Bundestag soll ein Antrag zum Schutz jüdischen Lebens verabschiedet werden, auf dessen finale Fassung sich die Fraktionsspitzen von Ampel und Union kurzfristig geeinigt haben. Diese Fassung ignoriert die monatelange vielfältige zivilgesellschaftliche Debatte, in der Jurist*innen, jüdische Intellektuelle, israelische Menschenrechtsorganisationen, Kulturschaffende und Wissenschaftler*innen aufgezeigt haben, warum diese dem Fortschritt widerspricht und sogar im Widerspruch zu unserer Verfassung steht, d.h. grundrechtsgefährdend ist.
Insbesondere folgende Erwägungen machen es mir unmöglich, dem Antrag im Deutschen Bundestag zuzustimmen:
Viele Menschen mit jüdischem Hintergrund sehen sich durch die Resolution weniger geschützt, sondern eher der Gefahr der Verfolgung ausgesetzt. Denn die im Entwurf enthaltene Engführung zwischen Antisemitismus und Kritik an israelischer Regierungs-Politik setzt jene Jüdinnen und Juden in und außerhalb Deutschlands dem Antisemitismusverdacht aus, die der Politik der israelischen Regierung kritisch gegenüberstehen.
Die umfassende Überprüfung von Kunst und Wissenschaft nach politischen Kriterien widerspricht den Grundsätzen eines liberalen Rechtsstaates. Der Antrag ignoriert zahlreiche Hinweise, dass eine solche Prüfung verfassungsmäßig zweifelhaft und praktisch kaum machbar ist.
Die Definition von Antisemitismus wird wissenschaftlich heftig diskutiert und ist umstritten. Genau diese lebendigen Diskussionen machen eine westliche Gesellschaft aus. Der Antrag hält an der umstrittenen IHRA-Arbeitsdefinition für Antisemitismus fest. Somit könnte er eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit bewirken.