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Vorkaufsrecht auch in der Corona-Krise sichern – Mieter*innenrechte schützen

Mieten, Wahlkreis

Die Mieter*innen des Häuserensembles Ecke Manteuffelstraße 105 und Muskauer Straße 41 in meinem Wahlkreis sorgen sich um ihre Zukunft: Noch bis zum 20. April 2020 kann der Bezirk das Vorkaufsrecht zugunsten einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft ziehen. In einem Brief bat ich die Senator*innen Lompscher und Kollatz sich dafür einzusetzen, dass der Prüfprozess prioritär und schnell gehandhabt wird, um die Menschen vor Verdrängung zu schützen.

Die Corona-Krise stellt uns alle momentan vor große Herausforderungen. Sie birgt leider auch die Gefahr, dass Immobilienspekulanten diese Zeit für sich nutzen, um Mieter*innenrechte zu untergraben. Die für die Ausübung des Vorkaufsrechts ohnehin schon kurze Frist von zwei Monaten stellt die teilweise nur im Notbetrieb arbeitenden Verwaltungen vor Schwierigkeiten.

Der Baustadtrat des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt, hat mir bereits versichert, dass er diese Problematik im Blick hat und alles dafür tut, dass die Fristen für die Ausübung des Vorkaufsrecht eingehalten werden können. Jetzt muss auch die Berliner Landesebene zeigen, dass sie dies tut. In einem Brief habe ich mich diesbezüglich an Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, und Dr. Matthias Kollatz, Senator für Finanzen, gewandt.

Der Prüfprozess durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften muss auch in Zeiten der Corona-Krise prioritär und schnell gehandhabt werden. Die Mieter*innen müssen sich auf uns verlassen können, dass die Politik sie vor Verdrängung schützt. Denn sie sind verständlicherweise sehr besorgt darüber, dass aufgrund der aktuellen Situation Entscheidungen nicht fristgerecht getroffen werden können.

Schon vor Corona war es deshalb eine Grüne Forderung, die im Bundesgesetz geregelte Frist von zwei Monaten für die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verlängern. Dafür setze ich mich gemeinsam mit meinen Fraktionskolleg*innen im Bundestag ein.