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Informationen für selbstbestimmte Entscheidung entkriminalisieren

Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der notwendigen Gesundheitsversorgung und des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung.

Erst vor wenigen Wochen ist in Polen, wo kürzlich Schwangerschaftsabbrüche fast ausnahmslos verboten wurden, eine junge Frau gestorben, weil die behandelnden Ärzt*innen sich trotz Lebensgefahr der Schwangeren aus Angst vor Strafverfolgung nicht trauten, die Schwangerschaft abzubrechen um die Schwangere zu retten. 

Dies ist nur eins von vielen Beispielen, das zeigt, wie wichtig die rechtliche Sicherheit für Ärzt*innen im Bereich von Schwangerschaftsabbrüchen ist. 

Dass auch in Deutschland zunehmend Lücken in der Versorgungssicherheit auftreten, ist ein Alarmsignal. Nicht nur sind Schwangerschaftsabbrüche von der gynäkologischen Ausbildung ausgeschlossen – dazu kommen Einschüchterungsversuche von „Pro Life“ Gruppen vor Praxen und die Angst vor Strafverfolgung. 

Ärtz*innen, die auf ihren Webseiten über Schwangerschaftsabbrüche aufklären, machen sich in Deutschland strafbar. Denn auch nüchterne Information wird bei Ärzt*innen nach § 219a des Strafgesetzbuchs als strafbare „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ gewertet. Dies obwohl dieselbe Information auf einer nicht-ärztlichen Internetseite nicht strafbar ist.

Mit dieser völlig absurden Praxis machen wir Schluss. Im Koalitionsvertrag beschlossen, vom Bundesministerium für Justiz als erstes Projekt aufgenommen: 

Wir streichen § 219a StGB ersatzlos. 

Mit der Abschaffung von § 219a StGB schaffen wir mehr Rechtssicherheit für Ärzt*innen, sodass diese keine Repression mehr fürchten müssen, wenn sie diesen Eingriff anbieten und darüber aufklären.

Doch das ist noch nicht genug. 

Denn die Kriminalisierung der Personen, die eine Schwangerschaft abbrechen wollen, muss ebenfalls aufhören. Dazu muss das komplette Recht zur reproduktiven Selbstbestimmung in diesem Bereich außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. 

Im Koalitionvertrag konnten wir uns darauf einigen, dass eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingerichtet wird, die die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen soll.

Ich setze mich im Deutschen Bundestag weiterhin dafür ein, dass die komplette Regelungssystematik zu Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafrecht herausgenommen wird. Ungewollt Schwangere müssen die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch in Zukunft selbstbestimmt treffen können. 

Meine Rede zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und mehr findet ihr hier.